Als Kreisstadt wird umgangssprachlich der Hauptort eines Landkreises bezeichnet. Es finden sich dort meist das Landratsamt und andere zentrale Einrichtungen des Landkreises. Offizielle Bezeichnung ist in der Regel "Sitz der Kreisverwaltung".
Eine "Kreisstadt" muss nicht unbedingt das Stadtrecht haben. Vor der Kreisreform gab es vor allem in Bayern "Kreisstädte", die keine "Städte" im eigentlichen Wortsinn waren, zum Beispiel Wegscheid, Roding, Illertissen. Diese Kreissitze waren allenfalls Marktgemeinden. Die heutigen 323 Kreissitze in Deutschland tragen jedoch nahezu alle die Bezeichnung "Stadt". Lediglich Garmisch-Partenkirchen hat kein Stadtrecht, sondern ist nur Marktgemeinde.
Einige der Landkreise in Deutschland haben keine Kreisstadt im eigentlichen Sinne. Ihre zentralen Einrichtungen sind entweder auf mehrere Orte im Kreis verteilt oder befinden sich in einer benachbarten kreisfreien Stadt (Stadtkreis).
Vom Begriff Kreisstadt ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt zu unterscheiden. Eine Große Kreisstadt muss nicht automatisch Kreisstadt sein.
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