Korruption (lat. "corrumpere" = "verderben, entkräften, entstellen, bestechen") bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland ist dies geregelt in den §§ 331 ff. StGB und wirtschaftlich in §§ 299, 300 ff StGB. Der Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung und in logischer Fortsetzung in der Wirtschaft, die Geldwäsche, ist immer mit der Korruption vernetzt.
Korruption geschieht
in aktiver Form (Vorteilsgewährung, Bestechung, Schmiergeldzahlung, Ämterkauf, Stimmenkauf).
in passiver Form (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit). Hierher gehören auch Formen wie Personalaufblähung in höheren Ämtern unter parteipolitischen Gesichtspunkten, politischer Betrug, politische Erpressung, Wirtschaftskriminalität, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Patronage, Klientelismus, Lobbyismus.
Während der Amtsträger im Falle der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung den Vorteil für eine rechtmäßige Dienstausübung annimmt, tut er dies bei der Bestechlichkeit/Bestechung für eine dienstpflichtwidrige Handlung.
Durch die Korruption sind die zu schützenden Grundwerte des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs gefährdet, weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss.
Laut Weltbank müssen alle Menschen rund 7% ihrer Wirtschaftsleistungen für Korruption erarbeiten. Deutschland gilt am Geldwert gemessen als eines der korruptesten Länder der Welt. Man schätzt in Fachkreisen rein die Steuerausfälle und Staatsmehrausgaben auf etwa 200 Milliarden Euro im Jahr - ohne die mehrfach höheren Verluste nur in der Wirtschaft und zum Sozialsystem, wie Firmen- und Privat-Insolvenzen, Arbeitslosigkeit bis Sozialhilfe.
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