wer ist, was ist, wo ist, wann war, was war - Lexikon / Chronik / Biografie / Wissen - Konnossement


Werbung

Produkte / Services :|: Chronik CD :|: als Startseite | zu den | empfehlen :|: Impressum
Lexika @ InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon | WeltKunst | Geteiltes Deutschland | Zweiter Weltkrieg
WeltChronik.de :|: Welt | Deutschland | Kultur/Kunst/Technik :|: BildDatenBank :|: Biografien

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Konnossement

ein InfoBitte / WeltChronik
Sach-Artikel (Enzyklopädie / Lexikon)

Entwickelt von ICA-D aus der XML-Version der deutschen WikiPedia
© 2004/2005 ff by de.wikipedia.org, teilw. by ICA-D
blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Beleg/Nachweis über den zwischen Befrachter (Verschiffer, Ablader) und Verfrachter (im Regelfall die Reederei) abgeschlossenen Seefrachtvertrag. Es handelt sich dabei genauer um einen Nachweis über:


  • 1. den Abschluss des Seefrachtvertrags zwischen Verschiffer und Reederei
  • 2. den Empfang der Ware durch die Reederei
  • 3. die Verpflichtung der Reederei, die Ware demjenigen auszuhändigen, der 1 Konnossementexemplar vorlegt
  • 4. das Eigentum an der Ware (da es sich um ein so genannte Traditionspapier handelt).


Inhaltsverzeichnis


1 Funktion

2 Arten von Konnossementen

  2.1 Inhalt der Bestätigung

  2.2 Einschränkungen

    2.3 Berechtigter (vgl. unter Wertpapier)

  2.4 Spezielle Formen von Konnossementen


Funktion

Das Konnossement wird bei Schiffsabfahrt vom Kapitän (das heißt der Reederei) ausgestellt, parallel zur Schifffahrt per Post verschickt, und bei Schiffsankunft muss es dem Kapitän im Hafen wieder vorgelegt werden.


Es wird in der Regel in drei Originalexemplaren ausgestellt (so genannter »voller Satz von Konnossementen«). Die Übersendung der drei Originalkonnossemente an ihren Empfänger (d.h. dann neuen Eigentümer)


sollte zur Sicherheit auf drei verschiedenen Postwegen erfolgen und ist so vorzunehmen, dass die Dokumente vor dem Schiff im Zielhafen eintreffen. Falls das Konnossement nach der Ware eintrifft, wird die Ware von der Reederei oft dennoch ausgeliefert, oft jedoch nur gegen Vorlage einer so genannten Konnossementsgarantie. Dies ist eine unbefristete Garantie einer Bank, dass die Bank an die Reederei bezahlt, falls der Reederei dann doch noch das Konnossement vorgelegt wird (obwohl ja die Ware schon mal ausgehändigt wurde).


Es gilt die so genannte kassatorische Klausel: Die Reederei muss die Ware (das Frachtgut) demjenigen aushändigen, wer als erster ein Originalkonnossement vorlegt; das heißt mit der Vorlage des einen Originals verlieren die restlichen Originale ihre Wirksamkeit.


Arten von Konnossementen

Inhalt der Bestätigung

Übernahmekonnossement (= Konnossement »empfangen zur Verschiffung«;Received for shipment B/L)
Die Reederei bestätigt nur die Übernahme der Ware zur Verschiffung (d.h. nicht die tatsächlich erfolgte Verschiffung); nach späterer Anbordverbringung wird darauf vermerkt (z.B.): »Goods are actually on board«+ Datum + Schiffname ( wird dadurch zum Bordkonnossement)
Bordkonnossement (An-Bord-Konnossement, Konnossement »verschifft«) (On-board B/L, Shipped B/L)
Die Reederei bestätigt die bereits erfolgte Verstauung der Ware auf einem konkreten Schiff

Einschränkungen

Reines Konnossement (Clean B/L)
enthält keinerlei einschränkende Bemerkung (So genannter Foul-Vermerk) des Reeders über Verpackung und/oder Warenmängel (echt oder vermeintlich).
Konnossement mit Vorbehalt (Claused/Foul/Dirty B/L)
enthält einschränkende Bemerkungen

Berechtigter (vgl. unter Wertpapier)

Inhaberkonnossement(Bearer B/L)
Berechtigter (das heißt: Empfänger der Ware) ist der Vorleger. Die Reederei händigt die Ware jedem aus, der das Konnossement vorlegt. Beispiel zur Ausstellung: Berechtigter (Empfänger) ist "an Order" (to order), und die Rückseite des Konnossements enthält ein Blankoindossament (maW. ist blanko giriert) als letztes Indossament in der Kette.
Rektakonnossement (Straight B/L)
Berechtigter ist nur der im Konnossement Genannte. Das heißt, das Rektakonnossement enthält den Namen des Berechtigten, jedoch fehlt der Vermerk »oder Order«. Die Übertragung erfolgt durch Vereinbarung und Zession (= Forderungsabtretung), diese muss i.d.R. notariell erfolgen.
Namenskonnossement (Named B/L)
[Das Wort «Namenskonnossement" wird oft als Synonym von Rektakonnossement und das hier Definierte dann als Unterform des Orderkonnossements aufgefasst.] Berechtigter ist der darauf Genannte oder der, den dieser als neuen Berechtigten (= Indossataren) bezeichnet. Das heißt, es enthält den Namen des Berechtigten und den Vermerk »oder Order«. Dies entspricht der Definition des Orderpapiers. Die Übertragung erfolgt durch Indossament (und Übergabe).
Orderkonnossement (Order B/L)
Es wird kein Berechtigter genannt und das Konnossement enthält nur den Vermerk »an Order«, was an die Order des Abladers (shippers) heißen soll. Das heißt, erst der Ablader bestimmt den Berechtigten durch Setzen eines Indossaments. Bei Orderkonnossementen mit Blankoindossament (d.h. ohne namentliche Nennung des Berechtigten) gibt es oft zumindest einen Notify-Vermerk (»who is to be notified«). Dies ist die Adresse des Berechtigten oder seines Spediteurs, d.h. desjenigen, dem der Reeder im Bestimmungshafen die Ware zur Übernahme anbieten soll (eine »arrival notice« geben soll)

Spezielle Formen von Konnossementen

Durchkonnossement (Through B/L)
Ein Konnossement, das der (erste) Reeder ausstellt, wenn er weiß, dass er den (End)Bestimmungshafen nicht selbst anlaufen wird, sondern die Ware in einem Zwischenhafen aufs Schiffs einer anderen Reederei umgeladen wird (auch mehrmals).
unechtes Durchkonnossement
Ein Konnossement mit der so genannten Speditionsklausel, das heißt, die Reederei besorgt nur einen Teil der Beförderung selbst, für die nächste Strecke veranlasst sie nur als Spediteur Beförderung durch den zweiten Beförderer.
Umladekonnossement (transshipment B/L)
Ein normales Konnossement, nur mit der Klausel, dass der Beförderer die Ware auf seiner Strecke umladen darf
Direktkonnossement (in GB
straight B/L ) : Ein Konnossement, bei dem keine Umladung erlaubt ist.
Teilkonnossement (partial B/L)
verbrieft für einen Warenteil die gleichen Rechte wie das Originalkonnossement für die gesamte Ware. Es wird vom Agenten der Reederei im Bestimmungshafen gegen Rückgabe des Originalkonnossements ausgestellt,. wenn die Ware in selbständige Posten aufgeteilt werden soll (z.B. bei mehreren Käufern)
Short-Form-Konnossement (Kurzkonnossement) (short form B/L)
Ein Konnnossement, das nicht wie sonst den vollen Text der Transportbedingungen auf der Rückseite enthät, sondern nur einen Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen der Reederei.

blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter




Wörterbuch


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN | Startseite
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | GeschenkTip | Produkte, Services, Impressum



*NEU* bei InfoBitte *NEU*



die deutsche WikiPedia
bei InfoBitte.de mit
650,000 Querverweisen zu
2000 Jahre Chronik



InfoBitte
Portal zu Portalen
Hauptseite


Suchfunktionen

Wissen, Biografien, Geschichte
besser gezielt suchen mit
domain-Filterung

die Links führen im neuen Fenster
zu den jeweiligen Hauptseiten,
das Anklicken eines Buttons zur
Filterung für die Google-Suche



Google
Lexika @ InfoBitte.de

ib InfoBitte.de (alle Lexika)
ib Universal-/Hand-Lexikon
die WikiPedia @ InfoBitte
ib L. WeltKunstGeschichte
ib L. Geteiltes Deutschland
ib L. Zweiter Weltkrieg

2000 Jahre Chronik

WeltChronik.de (Texte)
  
WeltChronik auf CDROM
deutsche Geschichte
Kultur-/TechnikGeschichte
WeltChronik Bilder
Chronik Biografien

Google
2000 Jahre Chronik
offline auf CDROM

Hier Kaufen


WeltChronik Jahr...
(eigene Suchfunktion)

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'





Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin