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Konkurrenz

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Unter Konkurrenz (lat.: concurrere = zusammenlaufen) versteht man (andere) Teilnehmer an einem sportlichen, wirtschaftlichen oder anderen Wettbewerb. Diese anderen Teilnehmer heißen Konkurrenten. Auf deutsch sind die Wörter Mitbewerb beziehungsweise Mitbewerber gebräuchlich.


Inhaltsverzeichnis


1 Konkurrenz im Sport

2 Konkurrenz in der Wirtschaft

  2.1 Konkurrenzarten

  2.2 Konkurrenzverhalten

  2.3 Wettbewerbsvorteile

  2.4 Alte und neue Wettbewerber

3 Weblinks

  3.1 Kartelle

4 Konkurrenz in der Natur

5 Konkurrenz im Recht

  5.1 Zivilrecht

  5.2 Strafrecht


Konkurrenz im Sport

Im Sport wird auch der Wettbewerb selbst gelegentlich Konkurrenz genannt.


Konkurrenz in der Wirtschaft

Besondere Beachtung findet der Mitbewerb in der Wirtschaft. Die Variationsbreite reicht von Todfeindschaft (zum Beispiel bei Konkurrenz im kriminellen Milieu und bei mafiösen Wirtschaftsstrukturen) bis hin zum kollegialen Zusammenhalten mit abgesprochenen oder verordneten Preisen in verkammerten Berufen.


Konkurrenzarten

  • generische Konkurrenz
  • Produktformkonkurrenz
  • Unternehmenskonkurrenz
  • Vollständige oder Totale Konkurrenz
  • Produktkategoriekonkurrenz
  • Produktartenkonkurrenz
  • Markenkonkurrenz
  • Vertriebswegekonkurrenz


Konkurrenzverhalten

Das Verhalten der Konkurrenten untereinander ist - auch abseits der Extreme - sehr unterschiedlich und oft branchentypisch. Insbesondere kann es zu Verdrängungskämpfen und "Preiskriegen" kommen. Es kann aber auch ein allgemeines (nicht verabredetes) Stillhalten zu kartellähnlichen Verhältnissen führen.


Im praktischen Geschäft findet Wettbewerb immer nur zwischen sehr wenigen Marktteilnehmern statt. So stehen für den einzelnen Kaufprozess im allgemeinen kaum mehr als fünf Teilnehmer in der Auswahl des potentiellen Kunden. Oft vergleichen "Stammkunden" überhaupt nicht und betrachten Mitbewerber erst bei Unzufriedenheit mit ihrem Stammlieferanten.


Wettbewerbsvorteile

Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen, ist das Bestreben der Marktteilnehmer. Diese Wettbewerbsvorteile können Preisvorteile sein, aber auch in der besonderen Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen liegen. Termintreue, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Zuverlässigkeit in Zusagen, Verfügbarkeit der Waren usw. können solche Wettbewerbsvorteile darstellen. Genießt ein Produkt oder ein Anbieter besonderes Vertrauen bzgl. einiger oder vieler dieser Merkmale, so spricht man von einer starken Marke unabhängig vom rechtlichen Schutz derselben.


Wettbewerbsvorteile können grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt werden


  • 1. Prozessorientierte Vorteile bringen Kostenvorteile
  • 2. Kundenorientierte Vorteile erlauben ein sehr schnelles Einstellen auf veränderte Kundenwünsche
  • 3. Technikorientierte Vorteile ermöglichen das Angebot der technisch fortgeschrittensten und ausgereiftesten Produkte


Alte und neue Wettbewerber

Der Klassiker des Marketing, Michael Porter, beschreibt fünf "Treibkräfte des Wettbewerbs", nämlich


  • 1. Mitbewerber innerhalb der Branche
  • 2. Potentielle neue Mitbewerber
  • 3. Lieferanten, die die Vermarktung selbst übernehmen wollen
  • 4. Abnehmer, die die Produktion selbst übernehmen wollen
  • 5. Ersatzprodukte, die "unser" Produkt überflüssig machen


Die meisten gefährlichen Situationen für ein Unternehmen erfolgen gar nicht durch Wettbewerber aus der eigenen Branche, sondern durch eine der anderen Konkurrenten, die zunächst gar nicht als solche wahrgenommen werden.


Siehe auch: Portercluster, ,


Weblinks



Kartelle

Kartelle schalten den Wettbewerbscharakter des Marktes aus, indem Absprachen über Konditionen (nicht nur über Preise) getroffen werden.


Solche Kartelle können gesetzlich vorgeschrieben sein und heißen dann meistens Monopol, weil eine staatliche "Monopolverwaltung" zu festgelegten Konditionen Waren an- und wieder verkauft. Ein Beispiel hierfür ist das staatliche Branntweinmonopol.


Kartelle können in der Bundesrepublik Deutschland auch vom Bundeskartellamt zugelassen werden. Sie beschränken sich dann meistens auf bestimmte Aspekte des Marktes wie zum Beispiel Flaschenformen für Getränke oder Allgemeine Vertragsbedingungen für eine Branche. (Bitte noch durch Regelungen in Österreich und er Schweiz ergänzen)


Unzulässig sind Kartelle, wenn sie ohne Genehmigung des Kartellamts operieren. In der Praxis gibt es unzulässige Absprachekartelle zum Beispiel im Bauwesen zum Erlangen öffentlicher Aufträge.


In Kammern werden für bestimmte Berufsgruppen (unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) die Preise ("Gebühren") und die Leistungen festgesetzt. De facto handelt es sich hier ebenfalls um Kartelle.


Gleichwohl gibt es auch unter Kartellbetrieben Konkurrenz, die allerdings nicht über die vereinbarten gemeinsamen Konditionen ausgetragen wird.

Siehe auch: Marketing, Strategie

Konkurrenz ist die Grundlage der freien (liberalen) Wirtschaft.


Siehe auch: Liberalismus


Konkurrenz in der Natur

In der Natur konkurrieren Lebewesen um begrenzte Ressourcen, wie beispielsweise


  • Nahrung (Wasser Nahrungskonkurrenz, Beutetiere und -pflanzen, bei Tieren bzw. Wasser und Licht bei Pflanzen) ,
  • Lebensraum (Reviere, Nistplätze, Wohnhöhlen,._..) Habitatkonkurrenz
  • Paarungspartner (meistens konkurrieren die Männchen um die Weibchen)


Mit Ausnahme des letzten Punkts kann Konkurrenz dabei sowohl zwischen Artgenossen (infraspezifisch) wie auch zwischen verschiedenen Arten auftreten (interspezifisch) siehe intraspezifische Konkurrenz.


Die Konkurrenz in der Natur ist ein wichtiger Selektionsfaktor und Bestandsregulierer (siehe Räuber-Beute-Beziehung. Die Untersuchung des Konkurrenzverhaltens ist ein Gebiet der Ökologie.


Konkurrenz im Recht

Auch im Recht sind Konkurrenzen denkbar.


Zivilrecht

Im Zivilrecht bedeutet Anspruchskonkurrennz, dass ein Gläubiger seinen Anspruch auf verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen kann.


Strafrecht

Im Strafrecht erklären die Konkurrenzen, wie die einzelnen verwirklichten Delikte eines Täters zueinander stehen. Zunächst wird dabei auf der Ebene der Gesetzeskonkurrenz gefragt, ob ein Tatbestand einen anderen verdrängt:


  • Spezialität bedeutet dabei, dass ein Tatbestand notwendig bei der Erfüllung eines anderen immer mitverwirklicht wird, zum Beispiel die Körperverletzung bei einer gefährlichen Körperverletzung.
  • Konsumtion bedeutet, dass eine Straftat nicht notwendig immer mitverwirklicht wird, jedoch typische Begleittat ist (zum Beispiel Sachbeschädigigung bei der Urkundenunterdrückung).
  • Subsidiarität bedeutet, dass ein Tatbestand keine Geltung beansprucht, wenn auch ein anderer eingreift. Diese kann formell (im Gesetz vorgegeben) oder materiell (zum Beispiel Versuch/Vollendung, Gehilfe/Anstifter/Täter) sein.


Bleiben nach der Betrachtung auf dieser Grundlage noch mehrere Delikte übrig, ist zu fragen, ob diese durch eine Handlung (dann Tateinheit, § 52 StGB) oder durch mehrere Handlungen (dann Tatmehrheit, § 53 StGB) verwirklicht wurde.


Siehe auch: Kooperation


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