Die Kommunalwahl ist die Handlung zur Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, nach dem die Landkreise und Gemeinden eine Vertretung des Volkes haben müssen. Die Wahlen zu den Kommunalvertretungen erfolgt wie die übrigen Wahlen nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl. Die Regelungen zur Wahl der Kommunalvertretungen erfolgt durch Landesgesetz. Daher ist auch ein unterschiedliches Bild der weiteren Ausgestaltung der Wahlen zu finden:
Das aktive Wahlrecht wird teilweise schon ab 16 Jahren gewährt, ansonsten sind auch die Ausländer mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates wahlberechtigt (Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG).
Die Kommunalwahlen ermöglichen wegen der begrenzten Materie des Kommunalrechts auch Wählergruppen, die nicht den Status einer Partei erlangen, an den Wahlen teilzunehmen (sog. Rathausparteien). In der Regel müssen sie dann für eine Kandidatur Unterschriften vorweisen (negatives Parteienprivileg, Parteien auf Bundes- oder Landesebene benötigen dies nicht).
Literatur
Andreas Kost, Hans-Georg Wehling (Hrsg.), Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Westdeutscher Verlag 2003
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin