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Kollegstufe

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Die Kollegstufe ist ein spezielles Unterrichtssystem in der gymnasialen Oberstufe, also der 12. und 13. Schulklasse (bzw. 11. und 12. Klasse) an deutschen Gymnasien. In der Kollegstufe sind die Klassenverbände mit einem starren Unterrichtspensum aufgelöst; stattdessen stellen die Schüler eine individuelle Kombination aus Kursen in verschiedenen Fächern zusammen (Kurssystem).


Inhaltsverzeichnis


1 Mittler zwischen Schule und Universität

2 Geschichte und rechtlicher Rahmen

3 Einführungs- und Qualifizierungsphase

4 Grund- und Leistungskurse

5 Aufgabenfelder

6 Siehe auch:


Mittler zwischen Schule und Universität

Das Kurssystem der Kollegstufe ähnelt nicht per Zufall dem System des Studiums an der Universität: Die Kollegstufe, die zum Universitätsstudium befähigenden Abitur führt, soll die Schüler schon im Gymnasium mit der freieren, selbständigen Lernstruktur der Universität vertraut machen.


Ähnlichkeiten zwischen Kollegstufe und Universität:


  • Gewichtung der Kurse. Als "Hauptfach|Hauptfächer" muss man zwei Leistungskurse (in Rheinland-Pfalz und im Saarland: drei) belegen, die eine höhere Wochenstundenzahl haben und einen grossen Teil der Abiturprüfung ausmachen. Daneben werden Grundkurse angeboten, die auch durch semesterweise Belegung oder Wahl als Abiturfach weiter differenziert gewichtet werden können. (s.u. Grund- und Leistungskurse)
  • Facharbeit. Eine Abschlussarbeit in einem der Leistungskurse, die selbständiges wissenschaftliches Arbeiten erfordert und einer Hausarbeit an der Universität ähnelt.
  • Kurssystem. In jedem Fach hat man andere Mitschüler (=Kommilitonen), oft in einem anderen Unterrichtsraum.


Geschichte und rechtlicher Rahmen

Die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe als Kurssystem sowie die Ausgestaltung des Abiturs als ausbildungsbegleitende, kumulative Prüfung gehen in der Bundesrepublik Deutschland zurück auf einen Beschluss von 1972 der Kultusministerkonferenz ("Saarbrückener Beschlüsse"). Seitdem ist die "reformierte Oberstufe" mehrmals modifiziert worden ("Reform der Reform"), wobei die Tendenz dahin ging, die zunächst sehr großen Wahlmöglichkeiten wieder einzuschränken; insbesondere ist es kaum noch möglich, die klassischen Hauptfächer abzuwählen und nur leichte (bzw. gemeinhin als leicht angesehene) Abiturfächer zu wählen.


Die Leistungen aus den zwei letzten Jahren gehen mit erheblichem Gewicht ins Abiturzeugnis ein; die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe ergibt sich deshalb weitgehend aus den Rechtsvorschriften über die Abiturprüfung. Diese Vorschriften umfassen ein feinverästeltes und hochgradig verknüpftes Netz von Regeln, welche Kombinationen von Kursen


  • belegt werden können,
  • als schriftlich gewählt werden können,
  • in die Abiturwertung eingebracht werden können,
  • als Abiturfach gewählt werden können.


Zyniker behaupten, diese Regeln zu verstehen sei die schwierigste Anforderung des gesamten Abiturs.


Einführungs- und Qualifizierungsphase

Die gymnasiale Oberstufe umfasst laut gültiger Vereinbarung der bundesdeutschen Kultusministerkonferenz eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifizierungsphase. In Bundesländern, die das Abitur schon nach zwölfjähriger Schulzeit vorsehen (siehe Dauer der Schulzeit), fällt die Einführungsphase in die Jahrgangsstufe 10, die gemeinhin nicht der "Oberstufe" zugerechnet wird; die Nomenklatur ist also nicht widerspruchsfrei. Die Einführungsphase kann im Klassenverband oder im Kurssystem stattfinden.


Der Umstand, dass in Ländern mit dreizehnjähriger Schulzeit das elfte Schuljahr gerne und zumeist ohne Zeitverlust für einen Auslandsaufenthalt genutzt wird zeigt, dass die Einführungsphase für viele Schüler vor allem Leerlauf bedeutet.


In anderen Bundesländern hingegen gilt das Elfte unter Schülern und Lehrern als das schwerste Schuljahr, man spricht oft auch davon, dass die Schüler, die das elfte Schuljahr gemeistert haben den schwersten Teil ihrer Schullaufbahn bereits hinter sich haben.


Grund- und Leistungskurse

Grund- und Leistungskurse gliedern das Lernangebot "dem Niveau nach".


Je nach Bundesland wählen die Schüler


  • zwei Leistungskursfächer, die je fünfstündig unterrichtet werden (Standard)
  • drei oder mehr Leistungskursfächer, die mindestens vierstündig unterrichtet werden.


Eines der Leistungskursfächer muss entweder Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein (=Kernfächer). Einzelne Länder beschränken überdies die möglichen Leistungskurskombinationen.


Die Grundkurse sind mindestens zweistündig, in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik mindestens dreistündig.


Einen anderen Weg geht seit dem Abiturjahrgang 2004 das Land Baden-Württemberg. Hier wurden die Grund- und Leistungskurse gänzlich abgeschafft.


Stattdessen muss jeder Schüler vierstündig Mathematik, Deutsch sowie eine Fremdsprache belegen und auch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur belegen. Hinzu kommt, ebenfalls vierstündig, ein so genanntes Profilfach mit eingeschränkten Wahlmöglichkeiten und das Neigungsfach, das (im Rahmen der an der Schule angebotenen Fächer) frei gewählt werden kann. In einem dieser Fächer muss ebenfalls eine schriftliche Abitursprüfung abgelegt werden.


Als zweistündige Fächer müssen - sofern nicht schon vierstündig gewählt - die folgenden Fächer belegt werden:


  • zwei Naturwissenschaften
  • Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (EK und GK im Wechsel je 2 Halbjahre)
  • Religion oder Ethik
  • Musik oder Kunst
  • Sport


Siehe auch: Neue gymnasiale Oberstufe


Auch in Bayern ist mit der geplanten Einführung des achtstufigen Gymnasiums (G8) eine umfassende Reform der Oberstufe geplant. So sollen beispielsweise die Leistungskurse durch so genannte Seminarkurse ersetzt werden, im Gespräch ist auch eine Straffung der Wahlfreiheit bezüglich der Abiturfächer.


Da die bayerische Staatsregierung bislang jedoch nur Konzepte und Fahrpläne vorgestellt hat, kann noch keine genaue Prognose über die Zukunft der gymnasialen Oberstufe in Bayern abgegeben werden.


Die flächendeckende Einführung einer sogenannten Profiloberstufe ist in den Bundesländern Bremen und Nordrhein-Westfalen beschlossen worden.


Aufgabenfelder

Einige Beleg- und Einbringregeln nehmen Bezug auf die Unterteilung der Fächer in


  • das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (I)
  • das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (II)
  • das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (III)


Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet.


Für Religion gelten landesspezifische Regelungen.


Daneben gibt es an vielen Schulen außerhalb dieses Rahmens weitere Wahlfächer wie z.B. Informatik, Orchester oder Chor, die zwar eingebracht werden können, in denen jedoch keine Abiturprüfung abgelegt werden kann.


Bei der Wahl der vier Abiturfächer (die zwei Leistungskurse sowie ein Grundkursfach schriftlich und ein Grundkursfach mündlich (Colloquium)) müssen alle drei Bereiche abgedeckt werden. Dabei muss beachtet werden, dass es sich bei zwei der Abiturfächer um Kernfächer (siehe oben) handelt.


Siehe auch:

GFS,


BOGY


Abitur in Bayern,


Abitur in Thüringen


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