Eine Körperschaft im juristischen Sinn ist eine juristische Person, deren "Körper" aus einzelnen natürlichen und/oder juristischen Personen besteht. Ihr Status als juristische Person unterscheidet sie von der Personengesellschaft; ihre Zusammensetzung aus Einzelpersonen von der Stiftung oder Anstalt. Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert, bestehen aber unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder.
Es existieren Körperschaften des privaten Rechts wie z.B. die Aktiengesellschaft, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. die Universitäten oder auch die Gemeinden.
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