Die im Kanton Uri gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Höchstalemannischen an.
Religionen - Konfessionen
Es dominiert nach wie vor die römisch-katholische Konfession. Öffentlichrechtlich anerkannt ist heute aber auch die evangelisch-reformierte Konfession.
Verfassung und Politik
Die Kantonsverfassung datiert von 1987 (mit Änderungen).
Legislative
Gesetzgebende Behörde ist der Landrat, der vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt wird und 64 Mitglieder umfasst.
Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung. Gegen Landratsverordnungen können 300 Wahlberechtigte das Referendum ergreifen und sie somit der Volksabstimmung zuführen. Mittels Volksinitiative können 300 Wahlberechtigte auch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen vorschlagen, welche darauf der Volksabstimmung zu unterbreiten sind. Mittels Volksinitiative kann auch die Abberufung einer Behörde verlangt werden.
Im Folgenden die Sitzzahl nach den Wahlen von 2004 (in Klammer die Resultate von 2000 und 1996)
Bundesversammlung: Uri entsendet wie jeder Vollkanton zwei Abgeordnete in den Ständerat und aufgrund seiner Einwohnerzahl einen Vertreter in den Nationalrat.
Exekutive
Vollziehende Behörde ist der sieben Mitglieder zählende Regierungsrat, der direkt vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht für vier Jahre gewählt wird. Der/die Vorsitzende heisst Landammann und wird jeweils auf zwei Jahre gewählt.
Direktionen (Ministerien) sind:
Bildungs- und Kulturdirektion
Volkswirtschaftsdirektion
Baudirektion
Justizdirektion
Finanzdirektion
Sicherheitsdirektion
Gesundheits-, Sozial- und Fürsorgedirektion
Parteipolitisch gehören gemäss den Wahlen von 2004 drei Mitglieder der CVP, zwei der FDP und eines der SP an; ein Regierungsrat ist parteilos.
Judikative
Uri hat ein Obergericht für den ganzen Kanton, diesem untergeordnet zwei Landgerichte (für das Reusstal und das Urserntal). Ferner kennt es Spezialgerichte wie das Versicherungsgericht und das Jugendgericht, neuerdings auch ein Verwaltungsgericht.
Parteiensystem
Gemeinden
Uri kennt Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden und Ortsbürgergemeinden. Die Einwohnergemeinde ist die Trägerin der lokalen Selbstverwaltung. Daneben existieren zahlreiche Genosssamen (Genossenschaften).
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