Jagd bezeichnet das (erlaubte) Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Töten und Aneignen von Wild. Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist die Hege. Immer mehr bekennt man sich, nicht nur in Deutschland, zum Prinzip der "Nachhaltigkeit". Es ist ein alter Grundsatz des deutschen Jagd- und Forstwesens, dessen Notwendigkeit nun auch in anderen Gebieten (an)erkannt wird. Wer auch in Zukunft jagen möchte, muss dafür Sorge tragen, das die Tiere in einem funktionierenden Ökosystem leben. Daher übernehmen Jäger vielfältige Aufgaben im Naturschutz, z.B. durch die Anlage von Rückzugsmöglichkeiten wie Hecken, um den Lebensraum nicht nur der Wildtiere zu verbessern. Diese Vorgehensweise bleibt allerdings nicht ohne Kritik (s. Absatz: Probleme).
Geschichte und Tradition
Ursprung
Schon in der Altsteinzeit wurde von Menschen gejagt - "Jäger und Sammler" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch wertvolle tierische Nebenprodukte wie Knochen und Felle.
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen Domestizierung von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.
Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des Adels, sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild - und "niedere Jagd" auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild (Niederwild).
Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von privaten Jägern ausgeübt. Das Jagdrecht ist fest mit dem Grundbesitz verknüpft, so dass in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossene Grundbesitzer das Jagdausübungsrecht an Dritte auf Zeit verpachten.
In den Staats- und Landesforsten wird das Jagdrecht durch die Forstämter ausgeübt und zum Teil ebenfalls weiterverpachtet.
Brauchtum
Auch in Deutschland existiert ein jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u.a. wird eine Jägersprache gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.
Jagdarten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:
Einzeljagd
Suche: Mit Hilfe eines Hundes "durchsucht" man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt. Dafür benötigt man kurzjagende Hunde oder Vorstehhunde.
Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz. Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild, Raubwild und Hochwild gejagt.
Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er "pirscht". Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren. Besonders erfolgsversprechend ist diese Jagd bei Neuschnee, da hier die frischen Spuren besonders gut zu sehen sind.
Gesellschaftsjagd
Treibjagd: Eine Gesellschaftjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild, außer Rehwild ausgeübt.
Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - meist in Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu "drücken". Die Jäger warten in der nähe dieser Einstände an zuvor festgelegten Ständen auf das Wild. So wird zumeist Schwarzwild bejagt.
Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, wird weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam daa den Schützen vorkommt. Das erleichtert den Jägern die gezielte Selektion und das Wild wird weniger beunruhigt. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Hochwildarten, Rehwild und Raubwild genutzt.
Weitere Jagdarten
Fangjagd: Die Jagd mit Fallen. Diese wird in den Fang durch Lebendfallen und durch Totschlagfallen unterschieden. In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die diese Jagdform regeln. In den meisten Bundesländern muß der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenschein ablegen.
Hetzjagd: In Deutschland verboten. In England nach wie vor in Form der Fuchsjagd existent.
In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:
In England gibt es die traditionelle Fuchsjagd, in Schottland wurde diese bereits abgeschafft. Auch in Deutschland ist diese Art der Hetzjagd verboten.
In Afrika betreibt man seit Kolonialzeiten die Großwildjagd (Safari).
In Stadtgebieten (z.B. auf Friedhöfen, aber auch auf Privat- oder Firmengrundstücken oder Flughäfen) wird zudem zur Schädlingsbekämpfung Tauben oder Niederwild nachgestellt. Dies geschieht oftmals im Auftrag von Grundstückseigentümern oder der Stadtverwaltung und muß von der Jagdbehörde genehmigt werden.
Recht
Das Bundesjagdgesetz basiert auf dem Reichsjagdgesetz von 1934, das unter der Federführung des Reichsjagdmeisters Hermann Göring entworfen wurde. 1952 wurde es nach wenigen formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Inhaltlich blieb das nun Bundesjagdgesetz genannte Regelwerk das alte und auch die Änderungen der Jahre 1976 und 2002 haben keine nennenswerten inhaltlichen Neuerungen gebracht. Diese Tatsache dient Jagdgegner häufig als Angriffspunkt. Inzwischen wird von einigen Seiten eine umfassende Reformation des Jagdrechts gefordert.
Jagdrecht
Deutschland
In Deutschland ist das Jagdrecht im Bundesjagdgesetz (BJG) und den Landesjagdgesetzen geregelt. Es ist unmittelbar mit dem Grundeigentum verknüpft. Mit Ausnahme "befriedeter Flächen" gehören alle Flächen zum Jagdbezirk.
Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten etc.).
Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagdgenossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mind. 150 ha groß. Die Jagd-Genossen, d.h. die Mitglieder der Genossenschaft, können nun das Jagd-Recht selbst ausüben oder die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen. Die geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein gesamtes Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung.
Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz) und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise bis auf einige Ausnahmen (Ländergesetze), wie z.B. Schwarzwild, nicht nachts gejagt werden.
Wilderei bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere.
Österreich
In Österreich sind Jagdgesetze Landesrecht. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgestze, die sich aber größtenteils decken. Das mit dem Jagdrecht eng verbundene Waffengesetz ist hingegen Bundesgesetz. Mit Ausnahme von Flächen zur "landwirtschaftlichen Wildtierhaltung" sind alle Gebiete bejagbare Flächen. Es sind jedoch auch Flächen vorhanden, auf denen "die Jagd ruht", wie z.B. in Umgebung von Häusern bzw. Dörfern, auf Friedhöfen, öffentlichen Straßen usw.).
Bejagbare Flächen teilen sich in Eigenjagden (mindestens 115ha zusammenhängend) und Gemeindejagden. In Eigenjagden ist der Eigentümer von Grund und Boden üblicherweise auch Jagdausübungsberechtigter, Gemeindejagden werden meist durch öffentliche Versteigerung an sog. Jagdgenossenschaften vergeben, auch eine Vergabe an Einzelpersonen oder juristische Personen ist möglich aber selten.
Jägerprüfung
Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Jagd- und Waffenrecht, sowie dem Schießen zusammensetzt - auch Inhalte von Ökologie und Naturschutz fließen ein. Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil. Die Ausgestaltung der Prüfungen ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt und obliegt z.B. in Schleswig-Holstein den Kreisjägerschaften in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde bei den Kreisverwaltungen. Neben multiple-choice-Fragen können dies auch Fragen mit frei zu formulierenden Antworten sein. Hinzu kommt eine Schießprüfung. In manchen Ländern ist gesetzlich ein vorausgehender Lehrgang vorgeschrieben. Oft wird diese Prüfung aufgrund der hohen Anforderungen auch als grünes Abitur bezeichnet.
Probleme
Von einigen Gegnern wird argumentiert, durch Wildfütterung, Wildäcker und andere Hegemassnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten. So ist zum Beispiel durch die praktische Ausrottung des Wolfes in großen Teilen Europas der Rehbestand derart stark angestiegen, dass ohne Bejagung eine nachhaltige Forstwirtschaft nur mit großen finanziellen Aufwendungen möglich wäre (Verbissschutz, Einzäunen von verbissgefährdeten Flächen etc.)
Manche Kritiker der Jagd kommen zum Schluss, dass die Jagd den Straftatbestand der Tierquälerei erfülle. Im österreichischen Recht ist es aber eindeutig festgelegt, dass die weidgerechte Jagd keinem tierquälerischen Akt gleichkommt (§5, Abs 1 Stmk. Tierschutzgesetz).
Berühmte Jagdgebiete waren und sind z.B. bei Rominten oder in der Schorfheide. Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen, im Baltikum, in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg. Ohne die zahlungskräftigen ausländischen Jäger wäre ein Fortbestand von Elefanten und Löwen in großen Teilen Afrikas unvorstellbar.
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