Ingenieur (Abk.: Ing.) ist die Berufsbezeichnung für Absolventen der Ingenieurwissenschaften. Sie sind wissenschaftlich ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet (Techniker). Der Begriff "Ingenieur" geht auf Sebastien le Pestre de Vauban zurück, dem Festungsbaumeister (Chef du Genie) von Ludwig XIV.
Ingenieure sind in vielen Bereichen der Wirtschaft zu finden. Die Berufsmöglichkeiten reichen vom selbstständigen Ingenieurbüro, über die Anstellung bei Behörden sowie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen z.B. in den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Konstruktion und teilweise im Management. Viele Ingenieure zeichnen sich gegenüber klassischen Wissenschaftlern z.B. aus der Physik durch ein praxisnahes Wissen und die eher experimentelle und auf kurzfristige Umsetzung bedachte Vorgehensweise aus. Einige Industriezweige basieren sehr stark auf der ingenieurmäßigen Umsetzung des technischen Wissens. (Telekommunikation, KFZ-Industrie, Computertechnik, Energieversorgung, usw.)
Ingenieure sind die Berufgruppe mit der größten Beteiligung bei Erfindungen.
In Deutschland gibt es Fachübergreifend den Verein deutscher Ingenieure VDI mit einer eigenen Wochenzeitung: VDI-Nachrichten.
Deutschland
Die Ausbildung zum Ingenieur und die Berufsausübung ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Ingenieure werden an Technischen Hochschulen, Techn. Universitäten und Fachhochschulen ausgebildet. Die Verwendung der Bezeichnung 'Ingenieur' ist durch Landesgesetze (meist mit 'Ingenieurgesetz' benannt) geregelt und nur bestimmten Personen erlaubt. Beispielsweise dürfen Absolventen der früheren Ingenieurschulen, Ingenieurakademien oder Polytechnischen Schulen die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Dabei existiert noch ein Bestandsschutz für Personen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetze die Bezeichnung Ingenieur führten. Dies war auch notwendig, da die Bezeichnung Ingenieur teilweise als Rangbezeichnung in den Unternehmen verwendet wurde bzw. als Quasiamtsbezeichnung der "Fabrikbeamten" geführt wurde.
Hochschulabsolventen wird der akademische GradDiplom-Ingenieur verliehen (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)). Absolventen von Berufsakademien wird der Titel Dipl.-Ing.(BA) als staatliche Bezeichnung verliehen.
Österreich
In Österreich ist die Bezeichnung Ingenieur eine Standesbezeichnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Österreich) verliehen wird.
Voraussetzung ist die Matura einer österreichischen Höheren Technischen Lehranstalt oder einer höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schule, sowie eine dreijährige einschlägige fachliche Tätigkeit in dem Fachgebiet, wo die Matura abgelegt wurde. Wenn man keine Matura absolviert hat, aber trotzdem gleichwertige Kenntnisse nachweisen kann, so kann man die Standesbezeichnung nach acht Jahren Praxis erreichen.
Zusätzlich gibt es aber auch den Diplom-HTL-Ingenieur, der sechs Jahre Praxis, sowie eine Fachbereichsarbeit und eine Prüfung ablegen muss. Diese Bezeichnung wurde eingeführt, da der einfache Ingenieur nicht EU-weit anerkannt wird.
Daneben existiert ebenso in Österreich der Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, dem aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines technischen Studiengangs durch das Bestehen der 1. und 2. Diplomprüfung der akademische GradDiplom-Ingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)) verliehen wird.
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