Als privates Gut bzw. Individualgut werden alle Güter bezeichnet, die aufgrund Ihrer Eigenschaften (Ausschließbarkeit, Rivalität) vom Marktangeboten werden können und im Gegensatz zu öffentlichen Gütern nicht vom Staat angeboten werden.
Beispielsweise fallen Kleidung, Speiseeis und gebührenpflichtige Straßen (mit Stau) in diese Kategorie.
Wer private Güter beschafft, bezahlt vollumfänglich das, was er bekommt. Für den Erwerber entspricht der eigene Nutzen seinen eigenen Kosten. Der Erwerber des privaten Gutes verschafft sich die ausschließliche Verfügungsgewalt über sein Gut. Er kann es für sich allein nutzen und alle anderen von der Nutzung ausschliessen.
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