Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt (auch d'Hondtsches Höchstzahlverfahren, Jefferson's method, Verfahren nach Hagenbach-Bischoff, Divisorverfahren mit Abrunden) wurde 1882 vom belgischen Juristen Victor d'Hondt entwickelt.
Geschichte
Schon 1792 machte Thomas Jefferson einen Vorschlag, nach dem das Prinzip dem Verfahren zur Wahl des US-Repräsentantenhauses zugrunde liegen sollte. In anglophilen Ländern ist es deshalb unter dem Namen Jefferson Method bekannt.
Der belgische Jurist Victor d'Hondt entwickelte dann 1882 in Gent das Berechnungsverfahren, das auch heute noch unter seinem Namen gebraucht wird. Eine Variante des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens, das Hagenbach-Bischoff-Verfahren, stammt vom Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff.
Das d'Hondtsche-Höchstzahlverfahren wurde bis 1983 zur Ermittlung der Sitzzahlen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag verwendet und bei der Wahl 1986 durch das Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst. Auch zur Berechnung der Ausschussbesetzung wurde es dort in den ersten fünf Wahlperioden eingesetzt und in der sechsten Wahlperiode ab 1970 durch das Verfahren nach Hare und Niemeyer ersetzt. Bei der Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses, einiger Länderparlamente und Gemeindevertretungen sowie von Betriebsräten findet das Verfahren nach d'Hondt auch heute noch Anwendung, allerdings - wegen der proporzverzerrenden Wirkung - mit abnehmender Tendenz.
Beispiel: mögliche Stimmenverteilung
bei der Wahl eines 10köpfigen Gremiums
Treten zur Wahl eines Gremiums mehrere Parteien an, ist der proportionale Sitzanteil aufgrund des Stimmenanteils nur in seltenen Fällen ganzzahlig. Daher ist ein Verfahren zur Ermittlung der ganzzahlige Sitzzahl, die jede Partei innerhalb des Gremiums erhält, notwendig.
Bei Verwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens teilt man die Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Reihe natürlicher Zahlen (1, 2, 3, 4, 5 ,._.. n). Die dabei erhaltenen Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet.
Beispiel: Ermittlung der Höchstzahlen (Die Werte
in Klammern entsprechen der Vergabereihenfolge)
Die Höchstzahlen wiederum werden absteigend nach ihrer Größe geordnet. Die so ermittelte Reihenfolge gibt die Vergabereihenfolge der Mandate an. Die Zahl der Sitze des Gremiums gibt an, wieviele der Höchstzahlen Berücksichtigung finden. Im vorliegenden Beispiel bedeuten 10 Sitze, dass die 10 höchsten Höchstzahlen (hellgrau unterlegt) der ihnen zugeordneten Partei jeweils einen Sitz bringen.
Die Sitzverteilung kann auch dadurch bestimmt werden, dass die abgegebenen Stimmen durch eine Zahl geteilt werden und das Ergebnis abgerundet wird. Im folgenden Beispiel ergibt sich die Sitzverteilung durch Division mit 8,4 , d.h., für je 8,4 abgegebene Stimmen erhält eine Partei einen Sitz im Beispielgremium.
Das Verfahren erfüllt die Mehrheits-, nicht aber die Minderheitsbedingung, d.h. eine Partei, die die Mehrheit der Stimmen hat, bekommt auch die Mehrheit der Sitze. Umgekehrt kann eine Partei, die nicht die Mehrheit der Stimmen besitzt, trotzdem die Mehrheit der Sitze erlangen, wenn alle anderen Parteien kleiner sind. Bei gleichen Höchstzahlen führt das Verfahren zu Mehrdeutigkeiten, außerdem weichen die Ergebnisse bei großen Unterschieden in den Stimmanteilen von der Proportionalität ab, wobei auch die Quotenbedingung verletzt werden kann. Dann erhält eine große Partei nicht nur den aufgerundeten ganzzahligen Sitzanspruch, sondern auch einen bzw. mehrere Sitze darüber hinaus. Kleinere Parteien werden dadurch benachteiligt.
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