Unter Handelspolitik versteht man im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die der Beeinflussung von Umfang und Richtung des Außenhandels eines oder mehrerer Länder dienen. Dazu zählen einerseits alle Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels wie z.B. der Abschluss von Handelsabkommen, die Bildung von Freihandelszonen, die Errichtung einer Zollunion, aber auch Maßnahmen die der Anbahnung von Außenhandelsgeschäften dienen wie die Förderung von Auslandsmassen. Im weitesten Sinne kann man auch die Integrationspolitik als Spielart der Handelspolitik verstehen. Andererseits zählen dazu auch alle Maßnahmen, mit denen versucht wird in Abkehr vom Ideal des Freihandels den Außenhandels gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder Produzenten zu beeinflussen (strategische Handelspolitik). Oft die Bedeutung von Handelspolitik auf diesen zweiten Sachverhalt eingeengt.
Zölle sind das Klassische Instrument der strategischen Handelspolitik. Je nach ihrer Begründung unterscheidet man:
Schutzzölle: Der Zoll dient dem Schutz heimischer Anbieter.
Erziehungszölle: Der Zoll soll einer im Aufbau befindlichen Industrie solange Schutz gewähren, bis diese auf dem Markt wettbewerbsfähig ist. Er ist idealer Weise degressiv gestaltet, d.h. er wird in dem Maße reduziert, wie die Wettbewerbsfähigkeit der geschützten Industrie steigt.
Finanzzölle: Der Zoll dient allein der Erzielung staatlicher Einnahmen.
Antidumping- und Retorsionszölle: Der Zoll dient dem Ausgleich von Nachteilen, die durch Dumping durch ausländische Anbieter oder durch Subventionen durch eine ausländische Regierung entstanden. Diese Form von Zöllen ist nach den Regeln der WTO zulässig, sofern dort das Vorliegen einer Schädigung festgestellt wurde.
Kontingente sind mengenmäßige Beschränkungen, die ein Staat für die Einfuhren bestimmter Güter, in selteneren Fällen auch der Ausfuhren verhängt.
Exportsubventionen werden von einem Staat gewährt, um die Ausfuhren bestimmter Güter zu fördern.
In der Wirkung ähnlich wie Subventionen ist das Dumping. Darunter versteht man den Verkauf von Waren im Ausland zu einem Preis, der niedriger ist als die Herstellungskosten bzw. deutlich unter dem Preis liegt, zu dem ein Hersteller sein Produkt z.B. auf seinem Heimatmarkt absetzt. Dumping stellt allerdings nur dann ein handelspolitisches Instrument dar, wenn es durch staatliche Maßnahmen ermöglicht wird. Häufig ist es auch Ausdruck einer Unternehmensstrategie.
Eine Sonderform sind das partielle - d.h. einige Güter betreffende - oder völlige Verbot des Handels mit bestiommten Ländern (Embargo). Dies gilt z.B. für die Ausfuhr von Kriegswaffen oder Güter, die der'Herstellung von Waffen dienen können. In Deutschland ist dies im Außenwirtschaftsgesetz geregelt. Ein völliges Verbot des Handels mit einem Land erfolgt in der Regel aus politischen Gründen, zumeist auf Beschluss der UNO (z.B. Embargo gegen den Irak).
nicht-tariffäre Maßnahmen
Als nicht-tariffäre Handelshemmnisse, auch Grauzonenmaßnahmen genannt, bezeichnet man alle Versuche, durch Vorschriften außerhalb des Außenhandelsrechtes ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Dazu zählen z.B.
Kennzeichnungspflichten: Die Bezeichnung Made in Germany war ursprünglich von Großbritannien erdacht worden, um deutsche Waren von heimischen deutlich zu unterscheiden.
Besondere technische Normen und Zulassungsprozeduren
Diskriminierende Maßnahmen bei der Zollabwicklung
Androhung von handelspolitischen Maßnahmen: Oft lassen sich ausländische Anbieter bereits durch Androhung eines Zolls dazu bewegen, entweder ihre Preise zu erhöhen oder die Importmenge zu beschränken, z.B. Selbstbeschränkungsabkomemn abzuschließen.
Anforderungen an die Qualifikation von Dienstleistungsanbietern: Zum Beispiel durften vor Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Regel deutsche Ingenieure mit Fachhochschulabschluss in Frankreich keine Baustelle leiten, was deutschen Baufirmen den Marktzugang erschwerte.
In dem Maße, wie tariffäre Hemmnisse an Bedeutung verloren haben, waren nicht-tariffäre Hemmnisee auf dem Vormarsch.
Internationale Regeln zur Handelspolitik
Die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Handelspolitik und die Schlichtung von Steitigkeiten waren bis 1994 im 1947 gegründeten Allgemein Zoll- und Handelsabkommen (GATT) geregelt. In seinem Rahmen wurden bis 1994 in acht Welthandelsrunden ein deutlicher, weltweiter Abbau der Zölle erreicht. 1995 wurde es abgelöst durch die Welthandelsorganisation WTO, in der zum Teil das alte GATT weiter lebt, das aber auch Regeln für den internationalen Handel mit Dienstleistungen GATS und internationale Regeln für den Umgang mit geistigen Eigentum TRIPS enthält. Früher das GATT und heute die WTO sind auch Adressaten, falls sich ein Land durch ein anderes beim Außenhandel benachteiligt fühlt. Falls einer dort erhobenen Klage stattgegeneben wird und der Verursacher die Behinderung nicht beendet, dürfen Retorsions- oder Antidumpingzölle erhoben werden.
Die Mitgliedaländer der EU haben ihre gesetzgeberische Kompetenz bei der Handelspolitik an die europäische Ebene abgegeben. Als Zollunion verfügt die EU über einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern. Die Europäische Kommission besitzt das Vorschlags- und Verhandlungsmonopol und darf Handelsankommen mit Drittstaaten abschließen. Sie vertritt auch die EU-Staaten bei den Verhandlungen der WTO.
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