Eine Habilitationsschrift ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die (in aller Regel) im Rahmen der Habilitation zum Erwerb der Lehrberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule nötig ist. Bei so genannter kumulativer Habilitation werden mehrere Schriften (etwa Aufsätze) eingereicht.
Die Habilitationsschrift, die man verkürzt auch als Habilitation bezeichnet, ist wie die Dissertation eine Hochschulschrift, die von den Hochschulbibliotheken und der Deutschen Bibliothek gesammelt wird. Aber anders als bei der Dissertation besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Pflichtablieferung der Habilitationsschriften. Diese ist in den einzelnen Hochschulsatzungen sehr unterschiedlich geregelt. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Habilitand ein eigenes Interesse daran hat, seine Arbeit zu publizieren.
Seit dem Aufkommen der Netzpublikationen der Hochschulschriften begegnet man auf Hochschulschriftenservern auch Habilitationsschriften, wenngleich dieser Dokumenttyp zahlenmäßig noch nicht sehr ins Gewicht fällt.
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