Bei den Transporten mit dem LKW unterscheidet man:
Nahverkehr
Unter Güternahverkehr versteht man die Güterbeförderung, wenn Absender und Empfänger örtlich so nahe beisammen sind, dass die LKW jeden Tag wieder zurück beim Ausgangspunkt sind. Auch das Sammeln von einzelnen Gütern in einem nahegelegenen Sammellager oder Logistikzentrum fällt unter Nahverkehr, man spricht auch von einem Vorlauf bzw. wenn die Güter zu einzelnen Empfänger gebracht werden von einem Nachlauf.
Das Verteilen von Frischwaren an Filialen von Handelsketten fällt ebenso darunter.
Rechtlich gibt es diesen Begriff sowohl in Deutschland und in Österreich nicht mehr. Er wird allerdings umgangssprachlich nach wie vor verwendet.
Im Fernverkehr werden Waren (Güter) über weite Strecken transportiert, die umgangssprachlich außerhalb des Nahbereiches (ehemals Nahzone) ihr Ziel haben.
Eine Variante des Fernverkehrs auf der Straße, Straßengüterverkehr, ist der Linienverkehr, in dem Sammelgutsendungen regelmäßig vom Abgangsort zum Zielort und andere Sendungen zurück transportiert werden. Der Versandspediteur läßt dabei Sendungen zum Empfangsspediteur transportieren, auch Hauptlauf genannt. Zielort der Sendung kann entweder das Umschlagslager des Empfangsspediteurs oder auch ein Logistikzentrum (HUB) sein.
Eine Variante des Linienverkehres auf der Straße ist der Begegnungsverkehr. Hierbei treffen sich unterwegs Fahrzeuge der Spediteure, die ihr Ladegefäß, Wechselbrücken, auch WAB genannt oder Sattelauflieger, wechseln.
Neben dem Linienverkehr gibt es noch den Trampverkehr auf der Straße, in dem Teil- und Komplettladungen, zumeist keine Sammelgutsendungen, zu den Zielen gefahren werden, die Rückladung das Fahrzeug nicht direkt an den Ausgangsort zurückführt. Der Fahrzeugdisponent des Spediteurs sucht am Zielort passende Rückladungen, die, meist zum Wochenende, dass Fahrzeug zum Ausgangspunkt, dem Betriebshof zurückführen. Die Ladungssuche erfolgt über nationale und internationale Internet-Frachtenbörsen.
Unter Werkverkehr versteht man Gütertransporte, die von Fahrzeugen des Herstellers oder Händler der transportierten Güter durchgeführt werden.
Der wesentliche Unterschied zu anderen Transporten ist eine rein rechtliche und liegt in der gesetzlichen Grundlage der Gewerbeausübung. Es ist dazu keine separate Gewerbeberechtigung notwendig. Allerdings müssen diese Transporte bei der BAG angemeldet werden. Andererseits dürfen beim Werkverkehr keine fremden Güter transportiert werden.
Dadurch sind oft sehr viele Leerfahrten notwendig.
Die Fahrer im Werksverkehr unterliegen meist den Vereinbarungen der jeweiligen Branche der Firma, die den Werksverkehr durchführt und nicht dem Transportgewerbe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrer ausdrücklich Mitarbeiter des Unternehmens sein muß, dessen Waren transportiert werden.
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