Das Güterrecht ist ein Rechtsbegriff. Es befasst sich mit den Besitzverhältnissen von Eheleuten.
Vereinbaren die Eheleute nichts anderes, so beginnt mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft".
Zugewinngemeinschaft bedeutet zunächst, dass jeder der Eheleute grundsätzlich Alleininhaber seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Die beiden Vermögen ("Mein" und "Dein") bleiben also während der Ehe voneinander getrennt.
Von Ausnahmen abgesehen kann jeder der Eheleute sein Vermögen allein verwalten, ohne den anderen um Erlaubnis für bestimmte Geschäfte fragen zu müssen.
Erst mit dem Ende der Ehe findet ein Ausgleich der beiden während der Ehe erworbenen Vermögen, der "Zugewinnausgleich" statt:
Endet die Ehe durch Tod, geschieht dies durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten (vgl. dazu die Partnerseite "Erbrecht-Ratgeber").
Endet die Ehe durch Scheidung, ist auf Antrag eines der Eheleute ein Zugewinnausgleichverfahren durchzuführen.
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