Die Vorbereitungen zum Erlass eines Grundgesetzes als Übergangsverfassung bis zur vollständigen Herstellung der Souveränität Deutschlands begannen am 1. September1948. Im Zoologischen Museum Koenig in Bonn trat der aus 65 Mitgliedern, davon 4 Frauen, bestehende Parlamentarische Rat zusammen, um eine Verfassung zu entwerfen.
Das Grundgesetz wurde am 12. Mai1949 von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigt, allerdings mit einigen Vorbehalten.
Am 23. Mai1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Paralmentarischen Rates verkündet. Es trat am 24. Mai1949 in Kraft, damit wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Anfangs galt das Grundgesetz nur für das von den Amerikanern, Franzosen und Briten besetzte Gebiet. Den Namen "Grundgesetz" erhielt es, da das Grundgesetz nur provisorisch gelten sollte, und es eine deutsche "Verfassung" erst nach einer Vereinigung mit der sowjetischen Besatzungszone geben sollte. Nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik entschied man sich, das Grundgesetz, das sich gut bewährt hatte, mit einigen wenigen Änderungen beizubehalten.
Es besteht aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil. Die Unterteilung erfolgt in Artikeln.
Das Grundgesetz legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland fest. Dabei besteht die Maßgabe, dass der Sinngehalt der Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 GG (Staatliche Grundordnung ( Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung) sowie einige fundamentale Staatsstrukturprinzipien nicht geändert werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG; sog. "Ewigkeitsklausel").
Jedoch widerspricht sich in Artikel 79 das Grundgesetz selbst: In Absatz (1) werden die Änderungsgrundlagen, also die Zweidrittelmehrheit beider legislativen Kammern, aufgeführt. Obwohl dies nicht ausdrücklich benannt wird, kann man damit davon ausgehen, dass auch Art. 79. Abs. 3 nicht geändert werden darf.
Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen Rechtsnormen der deutschen Gesetzgebung. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.
Das Grundgesetz wurde vor allem durch die Erfahrungen der labilen Demokratie der Weimarer Republik und den Erfahrungen im Dritten Reich geprägt.
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin