"Große kreisangehörige Stadt" ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht.
In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, eine Art Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nennt man diese Städte "Große kreisangehörige Städte".
Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise Aufgaben, die ansonsten der Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. Sie liegt in NRW über 60.000.
In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus noch "Mittlere kreisangehörige Städte", die zwischen 25.000 und 60.000 Einwohner haben und etwas weniger Aufgaben als die "Großen kreisangehörigen Städte" haben.
Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:
In Hessen gibt es auch 7 Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin