Der Generationenvertrag bezeichnet einen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der Rentenversicherung sichern soll: Die gegenwärtig Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren). Das System der gesetzlichen Rentenversicherung im deutschen Reich im Jahr 1889 eingeführt, um die Alterssicherung der Industriearbeiter zu gewährleisten. Zunächst handelte es sich um ein System der Ansparung der Rentenbeiträge die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichten waren auf Rentenkonten. Diese Ansparsystem wurde insb. durch die Weltwirtschaftskrise und die beiden Weltkriege zerstört, so dass unter Konrad Adenauer1957 das heutige Umlageverfahren eingeführt wurde. Neben den Einzahlung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System heute auch durch Bundeszuschüsse getragen.
Seit den 1970er Jahren ist bekannt, dass u.a. aufgrund der umgekehrten Alterspyramide (viele Rentner, wenige Kinder und Arbeitnehmer), sinkender Lohnquoten, steigender Arbeitslosigkeit Finanzierungsschwierigkeiten absehbar sind.
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