Als G-Kraft (richtiger hieße es G-Faktor) bezeichnet man die Belastung eines Körpers (z.B. von Menschen und anderen Lebewesen, aber auch von Gegenständen) durch Beschleunigung, insbesondere beim Start von Raketen, Kurvenflug von Kampfflugzeugen und Kunstfliegern sowie bei Fahrgeschäften wie z.B. Achterbahnen.
Sie geben Auskunft über die Belastungen, denen die Fahrgäste ausgesetzt sind. 1 G entspricht der normalen Erdbeschleunigung, also 9,81 m/s². Höhere Beschleunigungen (siehe Zentripetalkraft und Zentrifugalkraft) werden durch die Erdbeschleunigung geteilt und entsprechend als G-Kraft angegeben.
In Deutschland darf bei Fahrgeschäften ein Grenzwert von 6 G nicht überschritten werden. Bei dieser Belastung kann bereits Nasenbluten auftreten.
Ab 8 G sind Schleudertraumata oder gar Knochenbrüche zu befürchten, ab 10 G kann man schon bei kurzer Einwirkung (<1 sek) in Ohnmacht fallen. 14 G kann zum Tode oder zu schweren Verletzungen führen, selbst bei trainierten Kampfpiloten.
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