Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftgsgebiet eines Fürsten.
Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbarenReichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt gleichzeitig auch das weltliche: man sprach vom Fürstbischof oder Fürstabt. Die geistlichen Fürstentümer wurden im Zuge der Säkularisation1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveränität.
Heutzutage versteht man darunter allgemein das rechtlich selbständige Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Adelsstandes. Dazu zählen die Fürstentümer Liechtenstein und Monaco.
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