Der Firmenwert entspricht dem Unternehmenswert abzüglich des Substanzwertes eines Unternehmens. Der Substanzwert weicht von den Buchwerten ab, da er normalerweise auch die Stillen Reserven berücksichtigt.
Der Firmenwert wird auch Goodwill genannt. Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit ist zu zahlen. Goodwill darf sowohl in der Handelbilanz als auch in der Steuerbilanz nur dann aktiviert werden, wenn er im Rahmen eines Unternehmenskaufs tatsächlich erworben wurde. Er stellt dann die Differenz von Kaufpreis und Substanzwert dar. Ein selbstgeschaffener Goodwill darf nicht angesetzt werden. Er ist in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen. Goodwill wird im Gegensatz zum HGB in der Handelsbilanz nach US GAAP und IAS nicht mehr abgeschrieben, sondern nur bei festgestellter, dauerhafter Wertminderung wertberichtigt.
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