Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland.
Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und helfen zum anderen die Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren in einem Einsatz.
Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.
Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und von den Bundesländern auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze eingeführt.
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