Als Farbfernsehen bezeichnet man eine Art des Fernsehens, bei der (im Unterschied zum Schwarz-Weiß-Fernsehen) nicht nur Helligkeitsunterschiede bei Aufnahme und Wiedergabe der Bilder berücksichtigt werden, sondern auch die für den menschlichen Betrachter relevanten Farbinformationen.
Bei der Einführung des Farbfernsehens war eine Bedingung, dass die neue (Farb-)Fernsehnormkompatibel zur Norm des alten Schwarz-Weiß-Fernsehens sein musste. Dies wurde zunächst 1954 in den USA durch das NTSC-Verfahren gelöst. Die Verfahren PAL und SECAM, die in Europa gebräuchlich sind, wurden erst Mitte der 1960er Jahre eingeführt, besitzen aber bei der damals einzig existierenden terrestrischen analogen Übertragung deutlich bessere Qualität bei der Farbdarstellung.
Der Start des Farbfernsehens in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte durch den berühmten Druck auf den roten Knopf (der eine Attrappe war) durch den damaligen Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland Willy Brandt anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 25. August1967.
Zur technischen Realisierung des Farbfernsehens siehe Farbübertragung.
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