Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt, darüber hinaus aber auch die Verwandtschaft ersetzende Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Es enthält Vorschriften über das Verlöbnis, Eingehung, Aufhebung der Ehe, die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, und das eheliche Güterrecht und die Scheidung und deren rechtliche Folgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich). Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption sowie und Regelungen über Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Das Familienrecht ist in Deutschland im wesentlichen im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297-1921) enthalten.
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