Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die Beleuchtung von Fahrzeugen, die notwendig ist, um auch bei Dunkelheit auf Straßen sicher unterwegs zu sein.
Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgeschrieben ist, und eine zusätzliche Beleuchtung, die auch nach dem Gesetz erlaubt ist.
Scheinwerfer zum Ausleuchten der Freilandstraße, wenn kein Gegenverkehr ist.
Abblendlicht, um ein Blenden des Gegenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Es hat eine Reichweite von 40 m.
Standlicht, das auch immer mit Abblendlicht oder Scheinwerfer brennen muss, so dass auch bei Ausfall eines der anderen Lichter zumindest eine Begrenzung zu erkennen ist.
Nur eine Nebelschlussleuchte in rot (optional zwei)
Rückfahrlicht ausnahmsweise in weiß, darf aber nur bei eingelegtem Rückwärtsgang brennen,
ein Bremslicht zusätzlich in der Mitte
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer maximalen Sichtweite von 50 m verwendet werden.
Üblicherweise ist die Bordspannung für die Beleuchtung 12 Volt, während bis in die 1970er Jahre die Bordspannung 6 Volt war. Wichtig ist, dass die linke und die rechte Fahrzeugseite getrennt abgesichert sind, so dass bei Ausfall die zweite Seite noch immer brennt. Versuche werden aber bereits mit höheren Bordspannungen bis 40 Volt durchgeführt, da dadurch die Leitungsquerschnitte durch den geringeren Strombedarf kleiner sein können.
In manchen Staaten ist auch das Einschalten von Licht am Tag vorgeschrieben.
Lastkraftwagen und Busse
prinzipiell wie PKW. LKW und Busse können aber bei größerer Länge auch seitlich noch rot-weiße Begrenzungslichter haben. Bei höheren Bussen ist die hintere normale Beleuchtung am oberen Rand ein zweites Mal angebracht. In manchen Fällen sind aus Sicherheitsgründen die Lichter doppelt ausgeführt.
Die Bordspannung ist hier meist 24 Volt.
Anhänger
PKW- und LKW-Anhänger haben auf der hinteren Seite jeweils die selben Lichter wie die Zugfahrzeuge. Auch seitliche Begrenzungslichter sind vorhanden. Bei Wohnanhängern, die breiter als das Zugfahrzeug sind, müssen auch vorne weiße Begrenzungslichter sein.
Fahrradbeleuchtung
Prinzipiell müssen auch Fahrräder jeweils ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten haben. Ausnahmen sind in Deutschland Rennräder bis 11 kg für die Zeit eines Rennens. Mountainbikes müssen eine funktionierende Beleuchtung haben, ansonsten sind sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Diese Beleuchtung muss mit einem Dynamo betrieben werden. In Österreich ist die Grenze 12 kg. Außerdem darf die Beleuchtung tagsüber abgenommen werden und mit einer Batterie oder Akku betrieben werden. Nach hinten dürfen auch rote LED's verwendet werden.
Rückstrahler oder Reflektoren sind auch auf den Pedalen und in den Rädern vorgeschrieben, um Radfahrer leichter als solche zu erkennen.
Der notwendige Strom für die Fahrradbeleuchtung kommt entweder von einem beim Fahren angetriebenen Dynamo oder von einer Batterie
Sonderformen
Fahrzeuge, auf die im Verkehr besonders geachtet werden muss, haben oft ein oder mehrere gelbeRundumkennleuchten. Das können z.B. Fahrzeuge zur Straßenerhaltung oder Müllabfuhr, aber auch schwerere oder Gefahrguttransporter sein.
militärische Fahrzeuge haben zusätzlich noch spaltförmige Tarnlichter.
Historisches
Als Abblendlicht bzw. als Fernlicht wurde bis in die 1970er Jahre auch gelbes Licht, vor allem in Frankreich verwendet. Dazu wurden gelbe Glühbirnen verwendet. Da es kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel.
(In Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt.)
Auch die Nebelscheinwerfer wurden später noch hauptsächlich in Gelb verwendet.
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