Der Begriff Fahrendes Volk ist heute im Umgangsdeutsch veraltet und spielt nur bei der Selbstbeschreibung der Fahrenden noch eine Rolle.
Als Fahrende (auch Peripatetiker) bezeichnet man keine fest umrissene ethnische Gruppe, sondern solche Gruppen, die mehrheitlich einen "fahrenden" Lebensstil pflegen.
Definition im Wandel der Geschichte
Früher wurden wandernde Bettler und Diebe ("Beutelschneider" auf Kirchfesten und Jahrmärkten), Schausteller, Kesselflicker und Scherenschleifer, Wanderhändler und -höker (von Büchern: Kolporteure), auch "Fahrende Scholaren" (z.B. als Briefschreiber) und Wanderprediger, Zirkusangehörige, aber auch sogenannte Zigeuner bezeichnet.
Nicht zum Fahrenden Volk gehören ortsfeste Bettler und Obdachlose ("Berber"); Räuber und berufsmäßige Taschendiebe (die große Messen und Sportveranstaltungen aufsuchen, aber einen festen Wohnsitz haben); wandernde Gesellen des Handwerks ("auf der Walz"), Hausschneider ("auf Stör"), unzünftige Handwerker ("Bönhasen"); Fernkaufleute; Seeleute.
Heute sind die größte Gruppe wohl die Roma. Daneben haben sich in Deutschland (v.a. im Alemannischen) die Jenischen (jenische Sprache) und in Irland die Tinker entwickelt. Die landwirtschaftlichen Wanderarbeiter der USA und anderer Länder könnten per definitione auch dazugerechnet werden.
Handelsvertreter (z.B. "Pharmareferenten") sind kein Fahrendes Volk, sondern werden zu den "Reisenden" gezählt. Überhaupt sind zeitgenössische Formen horizontaler sozialer Mobilität nicht mehr darunter zu rechnen, trotz struktureller Ähnlichkeiten (dazu gehört auch die Ausbildung eigener Subkulturen), wie z.B. Fernfahrer, Ensembles von Wanderbühnen oder gewerbsmäßige Schlepper.
Landstreicher
Ein Landstreicher ist, wer ohne regelmäßige Arbeit unter ständigem Wechsel des Nachtquartiers umherzieht und mit seinen Lebenskosten überwiegend der Gesellschaft zur Last fällt. Häufig verdienen Landstreicher ihren Lebensunterhalt durch Betteln.
Vor einigen Jahrhunderten wurden Landstreicher teils verfolgt, teils mit milden Gaben unterstützt. Im Dritten Reich wurden sie zu den Asozialen gerechnet und in Konzentrationslagern inhaftiert. Noch vor einigen Jahrzehnten konnten Landstreicher mit einer Geldbuße von bis zu 500 DM oder mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Wochen bestraft werden (§ 361 Ziff. 3 StGB).
In Österreich war außerdem die Stellung unter Polizeiaufsicht zulässig (Gesetze vom 10. 5. 1873 und 24. 5. 1885).
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