Factoring ist eine sprachlich etwas holprige Umschreibung für eine immer mehr in Mode kommende Art der Unternehmensfinanzierung, die ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten findet. Ziel des Factoring ist eine umsatzkongruente Finanzierung in Kombination mit einer Bilanzverkürzung sowie evtl. eine Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen anstelle einer Warenkreditversicherung. Oft werden im sog. Full-Service-Factoring auch Serviceaufgaben des Forderungsinkassos erfüllt.
Das Factoringinstitut - der Factor - (in Deutschland oft Tochtergesellschaft einer Bank) kauft die Forderungen seines Klienten nach Einreichung der Rechnungdurchschrift (oder EDV-technisch) an und schreibt diesem den Rechnungsbetrag umgehend gut. I.d.R. werden zwischen 10 und 20 Prozent des Forderungsbetrages aus Sicherheitsgründen einbehalten. Der Factor übernimmt so das Risiko des Forderungsausfalles (Delkredererisiko) und übt so auch Aufgaben einer Kreditversicherung aus.
Der Klient löst mit der gewonnenen Liquidität i.d.R. seine kurzfristigen Verbindlichkeiten auf und verkürzt so seine Bilanz. Der Factor finanziert sich zum einen durch eine Umsatzgebühr, zum anderen durch Zinsen, die bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages seitens des Drittschuldners durch den Klienten entrichtet werden müssen. In der Praxis gibt es weitere Gebührenmodelle.
Der Factor kauft grds. nicht jede Forderung an, sondern prüft die Drittschuldner auf Bonität und beschränkt sich bei negativem Ergebnis auf das reine Inkasso des Rechnungsbestrages.
In der Praxis gibt es 3 verschiedenen Spezifikationen:
Full-Service-Factoring
Der Factor tritt offen gegen über den Drittschuldnern in Erscheinung, indem auf den Rechnungen, die der Klient diesen schreibt, ein Passus aufgedruckt ist, dass sämtliche Zahlungen an den Factor geleistet werden müssen. Zwangsläufig übernimmt der Factor damit das Debitorenmanagement für den Klienten.
Inhouse-Factoring
Das Debitorenmanagement verbleibt beim Kunden und die Drittschuldner leisten an diesen. Der Klient leitet die Zahlung an den Factor weiter. Günstig für den Factor ist es, das Konto des Klienten im eigenen Haus zu führen, um ein AGB-Pfandrecht zu genießen, denn er trägt in diesem Fall auch das Ausfallrisiko, wenn der Klient zahlungsunfähig ist. Die Abtretung der Forderung wird durch den Factor offengelegt, wenn die Zahlung durch den Drittschuldner nicht rechtzeitig eingeht.
Finanzfactoring
Der Factor tritt ebenfalls nicht offen in Erscheinung. Der Klient überspielt zu einem bestimmten regelmäßigen Zeitpunkt seinen Rechnungsbestand an den Factor und dieser finanziert ihn entsprechend vor. Zahlungseingänge überspielt der Klient ebenfalls, sodass diese beim Factor zugeordnet werden.
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