Exkommunikation ist der permanente oder zeitlich begrenzte Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft. Der Ausdruck bedeutet wörtlich: ausserhalb der Kommunion.
Sie wurde bereits in neutestamentlicher Zeit praktiziert 1 Kor 5,1ff.
Die Exkommunikation existiert in der römisch-katholischen Kirche. Sie bedeutet den Ausschluss des Betreffenden aus der kirchlichen Gemeinschaft, nicht jedoch aus der Kirche selbst.
Im Mittelalter hatte die Exkommunikation (der Kirchenbann) die weltliche Reichsacht zur Folge und damit oft den wirtschaftlichen oder politischen Ruin (jemanden in Acht und Bann tun - aus der Gemeinschaft ausschließen).
Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt z.B. aufgrund von Apostasie, Häresie, Schisma, Entweihung der Eucharistie, Gewalt gegenüber dem Papst oder Abtreibung (alle Beteiligten). Ebenso gilt sie für einen Priester, der jemanden absolviert, der im Ehebruch lebt oder der das Beichtgeheimnis verletzt, und für beide Parteien bei einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat.
Exkommunikation als Beugestrafe (excommunicatio ferendae sententiae), die durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes erfolgt. Diese erfolgt üblicherweise in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat. Aufgehoben wird sie im allgemeinen durch den Bischof.
In der orthodoxen Kirche, ist Exkommunikation der Ausschluss von der Eucharistie. Es ist kein Ausschluss aus der Kirche. Exkommunikation kann es schon aus relativ geringfügigen Gründen geben, etwa wenn jemand innerhalb des letzten Jahres nicht gebeichtet hat, oder als Teil einer Buße.
Neben der Eucharistie gibt es auch den Ausschluss, in dem jemand Anathema erklärt wird, aber das geschieht nur in Fällen von schwerwiegender und nicht bereuter Häresie. Auch in diesem Fall wird die Person nicht durch die Kirche verdammt, sondern außerhalb der Kirche sich selbst überlassen.
Evangelische Kirche
In den meisten evangelischen Kirchen gibt es rechtlich die Möglichkeit, jemanden aus schwerwiegenden Gründen vom Abendmahl auszuschließen, die jedoch sehr selten in die Praxis umgesetzt wird.
Andere Gemeinschaften und Sekten
Auch andere Gemeinschaften kennen Formen, die der Exkommunikation vergleichbar sind, oder diese übertreffen. Dazu zählt z.B. die Meidung der Zeugen Jehovas oder die Erklärung zur "Unterdrückerischen Person" durch Scientology.
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