Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 die erste evangelische Predigt in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Münster, die Kilianskirche Heilbronn, die Marienkirche Reutlingen und die Stadtkirche St. Dionysius in Esslingen. Eine besondere Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tübinger Stift. Die Landeskirche unterhält auch in Bad Boll eine Evangelische Akademie.
Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum die Reformation für Württemberg durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart begraben) eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther ausbreitete. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert.
Mit dem Herzogtum Württemberg, später Königreich Württemberg, wuchs auch das Gebiet der Landeskirche entsprechend an. Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.
Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung "Konsistorium" erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die geistlichen Leiter der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Leitung der Kirche. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen "Kirchenpräsidenten" als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel "Landesbischof" erhielt.
Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist. Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.
Leitung der Landeskirche
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident"), der von der Landessynode mit einer 2/3-Mehrheit gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit, endet jedoch spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.
Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter. "Theologischer Vertreter" ist der dienstälteste der insgesamt 4 Prälaten ("Regionalbischöfen"). "Juristischer Vertreter" ist der Direktor des Oberkirchenrats, der früher die Bezeichnung "Vizepräsident" führte.
Konsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe
1885-1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des Landeskonsistoriums in Stuttgart
1905-1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
1910-1912: Dr. Hermann von Habermas, Konsistorialpräsident
1913-1924: D. Karl Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
1924-1929: D. Dr. Johannes von Merz, Kirchenpräsident
1929-1948: D. Dr.Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Sie wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Mitglieder der Synode heißen "Synodale" und werden in Wahlkreisen gewählt.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es Horst Neugart, Präsident der 13. Landessynode (seit 2001). Seine beiden Vorgänger waren Präsidentin der Synode Dorothee Jetter und Präsident der Synode Dr. Oswald Seitter.
Verwaltung der Landeskirche
Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, der nach der Verfassung der Landeskirche als Kollegium definiert wird. Diesem Kollegium, das quasi als "Regierung" der Landeskirche angesehen werden kann, gehören neben dem Landesbischof die 4 Prälaten, die Direktorin (seit 2001 Margit Rupp) des Oberkirchenrats und die Dezernenten(sie führen verwirrenderweise den Titel "Oberkirchenrat") an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kollegiums "Oberkirchenrat" verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat", also der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Damit hat der Begriff "Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan oder eine Dekanin steht (Ausnahme: der Kirchenbezirk Ravensburg hat auf Grund seiner Größe 2 Dekane). Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Prälatur, auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Prälaturen
Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der 4 Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach deren Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u.a. Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.
Im Laufe der Geschichte veränderte sich die Anzahl der Prälaturen und deren Dienstsitze mehrmals. Die folgende Übersicht soll dies näher erläutern:
Die 4 Prälaturen gliedern sich in insgesamt 51 Kirchenbezirke, die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Lediglich im Kirchenbezirk Ravensburg gibt es zwei Dekanatsbezirke. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen.
Die 51 Kirchenbezirke sind in ca. 1.400 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen - insbesondere in Städten - wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Württembergisches Gesangbuch, zum Gebrauch für Kirchen und Schulen, von dem Königlichen Synodus nach dem Bedüfniß der gegenwärtigen Zeit eingerichtet, Stuttgart, eingeführt am 14. Juni1791 bzw. mit dem Titel "Gesangbuch für die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs Württemberg"
Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart 1842
Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart, eingeführt 1912, ab 1936 mit einem "Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats"
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evang. Landeskirche in Württemberg; eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages vom 13. November1952 zum Advent 1953
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996
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