Die Kirche hat ca. 58.500 Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2002) in ca. 190 Kirchengemeinden und ist damit nach der Anzahl ihrer Gemeindeglieder die kleinste Landeskirche Deutschlands. Sie ist ferner eine der unierte Kirchen innerhalb der EKD und Mitglied in der Union Evangelischer Kirchen (UEK).
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist die Stadtkirche in Dessau.
Die Fürsten von Anhalt führten in ihrem Fürstentum sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein. Doch trat das Fürstentum 1606 zum reformierten Bekenntnis über, so dass nach der Landesteilung von 1606 zunächst 4 reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst wurde 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau 1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.
Bei Gründung des Deutschen Bundes 1815 bestanden 3 souveräne anhaltinische Staaten: Anhalt-Bernburg, das seit 1806 Herzogtum war, Anhalt-Dessau, das seit 1807 Herzogtum war und Anhalt-Köthen. das seit 1807 Herzogtum war. Diese drei Staaten wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt. Vor 1800 gab es u.a. noch die Staaten Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Zerbst sowie diverse Nebenlinien.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt ("unierte Landeskirchen"). In Köthen erfolgte diese Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung der anhaltinischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche, die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der "Evangelischen Kirche Anhalts" bzw. dessen Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltinische Fürst als "summus episcopus". Die geistliche Leitung hatten die Superintendenten.
Nach dem 1. Weltkrieg musste der Fürst von Anhalt abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments).
Die Landeskirche gab sich daher eine neue Verfassung, die am 14.8.1920 in Kraft trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das "Landeskirchenamt".
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche Anhalts steht der Kirchenpräsident (bis 1957 "Oberkirchenrat"), ein von der Landessynode gewählter Theologe. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrats, einem Kollegium, dem neben dem Kirchenpräsident die Dezernatsleiter des Landeskirchenamts ("Oberkirchenräte") angehören.
Generalsuperintendenten, Oberkirchenräte und Kirchenpräsidenten
1919-1923: D. Franz Hoffmann, Generalsuperintendent mit dem Titel "Oberkirchenrat"
1923-1931: D. Albert Hinze, Generalsuperintendent mit dem Titel "Oberkirchenrat"
1931-1933: Dr. Dr. Willy Knorr, Generalsuperintendent mit dem Titel "Oberkirchenrat"
1933-1945: Rudolf Wilkendorf, Generalsuperintendent mit dem Titel "Oberkirchenrat" und ab 1944 Präsident
1945-1950: Dr. Udo Müller, Oberkirchenrat
1950-1960: D. Waldemar Schröter, Oberkirchenrat (ab 1957 Kirchenpräsident)
1961-1970: Dr. Martin Müller, Kirchenpräsident
1970-1994: Dr. Eberhard Natho, Kirchenpräsident
1994 - heute: Helge Klassohn, Kirchenpräsident
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Ältesten der Kirchenkreise gewählt und z.T. von der Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode, derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Braun. Der Präses der Synode und sein Stellvertreter bilden das "Präsidium der Synode", das wiederum zusammen mit 2 weiteren gewählten Vertretern der Synode und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.
Da die Synode nur selten tagt, gibt es verschiedene Ausschüsse, die öfters tagen
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Dessau. Im dortigen Landeskirchenamt wird die Landeskirche vom Landeskirchenrat, dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche) und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet. Dem Landeskirchenrat gehören die Dezernatsleiter des Landeskirchenamtes (sie führen den Titel "Oberkirchenrat") sowie der Kirchenpräsident an.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder dieser Gemeindekirchenräte heißen "Älteste" oder auch "Gemeindekirchenrat". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar) gibt es in Anhalt nicht.
Kirchenkreise
Die 5 Kirchenkreise gliedern sich in Kirchengemeinden, die zu Regionen zusammen gefasst sind.
Dessau
Region Dessau Innenstadt
Stadtregion West
Region Kreuz/Törten, Parochie St. Peter und Kreuz
Region Ost
Region Süd
Region West
Köthen
Region Stadt Köthen
Region Nord
Region Süd
Zerbst
Region Stadt Zerbst
Region Roßlau
Region Coswig
Region Lindau
Bernburg
Region Bernburg Innenstadt
Region West
Region Staßfurt
Region Nienburg
Ballenstedt
Region Ballenstedt
Region Frose-Hoym
Region Harzgerode
Kirchengemeinden
Die 5 Kirchenkreise sind in ca. 190 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für das Herzogtum Anhalt (bzw. für die Anhaltinische Landeskirche), Hrsg. gemäß der kirchlichen Verordnung vom 15. Februar 1883
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt, eingeführt durch Beschluss des Landeskirchenrates vom 3.2.1931
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und für die Evangelische Landeskirche Anhalts; Berlin, ca. 1950 bzw. mit dem Titel "Evangelisches Kirchengesangbuch,.Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Osterfest, 3. April 1994
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