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Evangelische Kirche von Westfalen

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Die Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bielefeld. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ca. 2,7 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2002) in 650 Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.


Hauptkirche der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Altstädter Nicolai-Kirche in Bielefeld.


Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Iserlohn (Märkischer Kreis).


Inhaltsverzeichnis


1 Gebiet der Landeskirche

2 Geschichte

3 Leitung der Landeskirche

  3.1 Konsistorialpräsidenten

  3.2 Generalsuperintendenten

  3.3 Präses

4 Landessynode

5 Verwaltung der Landeskirche

  5.1 Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

  5.2 Die 31 Kirchenkreise

  5.3 Kirchengemeinden

6 Gesangbücher

7 Weblinks


Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelischen Kirche von Westfalen" umfasst die bis 1945 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet nach dem 2. Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute das Gebiet der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Vom Regierungsbezirk Detmold gehört jedoch der überwiegende Teil des Kreises Lippe nicht zur westfälischen Kirche, sondern bildet vielmehr die eigenständige Lippische Landeskirche.


Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln ("Vest Recklinghausen"), die Fürstbischöfe von Münster und Paderborn, die Grafen von der Mark (Reformation ab 1524), die Grafen von Ravensberg (Reformation ab 1541) und die Grafen bzw. Herzöge von Nassau. Die geistlichen Territorien blieben überwiegend katholisch, während in den weltlichen Herrschaften der protestantische Glaube maßgebend war. Hier war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor allem das Siegerland (später Grafschaft bzw. Herzogtum Nassau) und die Grafschaft Tecklenburg.


Die Grafschaft Mark kam schon sehr früh zu Preußen. Weitere Gebiete erhielt Preußen nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. nach dem Wiener Kongress 1815. Danach bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster.


In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde das "Konsistorium" errichtet wurde. "Oberhaupt der Kirche" bzw. der Kirchenprovinz war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819 tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in "Personalunion" ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.



1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirche der Rheinprovinz eine Kirchenordnung, in welcher trotz der Union beide Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, d.h. die einzelnen Gemeinden behielten ihre jeweilige Tradition bei. Lediglich verwaltungsmäßig waren beide Bekenntnisse unter dem selben Konsistorium in Münster. In jener Zeit wurde auch die Ämter des Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses (Vorsitzender der Synode) geschaffen.


1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".


Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet. In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses der Synode die Leitung der Kirche, die am 6. November 1923 eine Verfassung verabschiedete, welche am 1. Dezember 1924 in Kraft trat. Diese bestätigte die 3 Führungspositionen in der Leitung der Provinzialkirche.


Nach dem 2. Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.


Die westfälische Provinzialkirche erhielt am 1. Dezember 1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische Kirche von Westfalen". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt, das nunmehr in Bielefeld errichtet wurde. Die Einweihung des neuen Landeskirchenamtes in Bielefeld erfolgte am 26. April 1956. Bereits 1948 waren die 3 Leitungsämter der Landeskirche zum Amt des "Präses" vereinigt worden.


1954 gründete die Evangelische Kirche von Westfalen zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.


Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.


Vor 1948 gab es 3 Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzender der Synode.


Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren also Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. In Westfalen konnte der erste Generalsuperintendent jedoch erst 1835 nach Verabschiedung der Kirchenordnung sein Amt antreten.


Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der westfälischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die westfälische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle 3 bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.


Konsistorialpräsidenten

Ab 1948 übernahm der Präses das Amt des Konsistorialpräsidenten.


  • 1815-1844: Friedrich Ludwig Wilhelm Philipp Freiherr Vincke, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1845-1846: von Schaper, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1846-1850: von Flottwell, Oberpräsident der Provinz Westfalen
  • 1850-1871: von Duesberg, Oberpräsident der Provinz Westfalen; tatsächlich führten jedoch die Generalsuperintendenten Graeber und Wiesmann die Amtsgeschäfte
  • 1871-1891: Karl Friedrich Wilhelm Hering, Konsistorialpräsident
  • 1892-1898: Karl von Westhoven, Konsistorialpräsident
  • 1898-1905: Hermann August Wilhelm Stockmann, Konsistorialpräsident
  • 1905-1923: Günther von Sydow, Konsistorialpräsident
  • 1925-1933: Gottfried Bartels, Konsistorialpräsident
  • 1936-1948: Kurt Gerhard Thümmel, Konsistorialpräsident (1936-1938 kommissarisch)



Generalsuperintendenten

Das Amt wurde erst 1836 geschaffen. Ab 1948 übernahm der Präses das leitende geistliche Amt der Landeskirche.


  • 1836-1846: Wilhelm Johann Gottfried Roß
  • 1846-1856: Franz Friedrich Graeber
  • 1857-1883: Franz Julius Wiesmann
  • 1883-1905: Johannes Friedrich Ferdinand Gustav Nebe
  • 1905-1930: Christian Heinrich Wilhelm Zoellner
  • 1931-1934/1944: Wilhelm Weirich (ab 1936 übernahm Präses Koch teilweise die geistliche Leitung der Kirche)



Präses

Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und Leiter des Landeskirchenamts.


  • 1835: Johann Jakob von der Kuhlen
  • 1835-1841: Johann Heinrich Christian Nonne
  • 1841-1843: Bernhard August Jacobi
  • 1844-1874: Diedrich Wilhelm Albert
  • 1874-1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
  • 1902-1914: Friedrich Adolf König
  • 1914-1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
  • 1927-1949: D. Jakob Emil Karl Koch
  • 1949-1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
  • 1969-1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
  • 1977-1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
  • 1985-1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
  • 1996-2004: Manfred Sorg
  • 2004 - heute: Alfred Buß



Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses, seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher der Landeskirche sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium) in Bielefeld.


Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Präses hat seinen Amtssitz in Bielefeld. Er ist Vorsitzender der auf 8 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 17 weitere Mitglieder (darunter 7 hauptamtlich) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören. Die Kirchenleitung arbeitet mit ihren Mitarbeitern im Landeskirchenamts (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche (seit 1956 in Bielefeld).


In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:


An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Presbyterium. Deren Mitglieder heißen "Presbyter" bzw. "Presbyterinnen". Dem Presbyterium gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.


Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Kreissynodalvorstand.


Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.


Die 31 Kirchenkreise

  • Arnsberg
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Dortmund-Mitte-Nordost
  • Dortmund-Süd
  • Dortmund-West
  • Gelsenkirchen und Wattenscheid (Sitz Gelsenkirchen)
  • Gladbeck-Bottrop-Dorsten (Sitz Gladbeck)
  • Gütersloh
  • Hagen
  • Halle
  • Hamm
  • Hattingen-Witten (Sitz Witten)
  • Herford
  • Herne
  • Iserlohn
  • Lübbecke
  • Lüdenscheid-Plettenberg (Sitz Lüdenscheid)
  • Lünen (Sitz Dortmund)
  • Minden
  • Münster
  • Paderborn
  • Recklinghausen
  • Schwelm
  • Siegen
  • Soest
  • Steinfurt-Coesfeld-Borken (Sitz Steinfurt)
  • Tecklenburg (Sitz Lengerich)
  • Unna
  • Vlotho (Sitz Bad Oeynhausen)
  • Wittgenstein (Sitz Bad Berleburg)



Kirchengemeinden

Die 31 Kirchenkreise sind in 650 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.


Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:


  • Evangelisches Gesang-Buch; Herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834
  • Christliches Gesangbuch für die evangelischen Gemeinden des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, Gütersloh vor 1900
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996



Weblinks



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