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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

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Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel. Die Kirche hat ca. 980.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 960 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie ist ferner Mitglied der Union Evangelischer Kirchen.


Hauptkirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirche St. Martin in Kassel.


Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Hofgeismar (Landkreis Kassel).


Inhaltsverzeichnis


1 Gebiet der Landeskirche

2 Geschichte

  2.1 Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel

      2.1.1 Konsistorialpräsidenten, Präsidenten des Landeskirchenamts, Vizepräsidenten des Vereinigten Konsistoriums bzw. des Landeskirchenamts

  2.2 Evangelische Landeskirche in Waldeck

3 Leitung der Landeskirche

  3.1 Leitender Geistlicher

    3.1.1 Bischöfe und deren Vorgänger

  3.2 Landessynode

4 Verwaltung der Landeskirche

  4.1 Kirchenverwaltung der EKKW und Verwaltungshierarchie

  4.2 Sprengel mit ihren Kirchenkreisen

  4.3 Kirchengemeinden

5 Gesangbücher

6 Weblinks


Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck" umfasst im Wesentlichen den nördlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den Raum Schmalkalden im heutigen Bundesland Thüringen, ferner einige Gemeinden im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Anders ausgedrückt: den hessischen Anteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau (Hauptstadt Kassel), also das bis 1866 bestehende Kurfürstentum Hessen (einschließlich dessen Exklave Schmalkalden) sowie das 1934 eingegliederte ehemalige Fürstentum bzw. Freistaat Waldeck.


Geschichte

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1934 durch Vereinigung von 2 selbständigen Landeskirchen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel und die Evangelische Landeskirche in Waldeck. Beide Landeskirchen haben eine unterschiedliche Geschichte, auf die im Folgenden nähers eingegangen wird:


Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel

Die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel verbunden, die nach Teilung des Landes 1567 entstanden war. Die Landgrafschaft Hessen hatte bereits ab 1524 die Reformation eingeführt. Es gab sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden. 1527 wurde in Marburg an der Lahn die (reformierte) Universität gegründet. 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen geteilt. In der Landgrafschaft Hessen-Kassel herrschte das reformierte Bekenntnis vor. Hier gründete Landgraf Moritz von Hessen-Kassel 1599 ein Kanzlei-Konsistorium in Kassel. Nach dem 30jährigen Krieg öffnete sich das Land für Hugenotten und Waldenser. Im Jahre 1704 wurde neben Kassel in Marburg ein weitere Konsistorium gegründet. Kassel war forthin für die Provinz Niederhessen, Marburg für die Provinz Oberhessen zuständig. Durch den Erwerb der Grafschaft Hanau-Münzenberg verfügte Hessen-Kassel schließlich über ein drittes Konsistorium in Hanau. 1803 wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum erhoben und 1821 bestimmte ein Organisationsedikt für die neu gebildeten Provinzen Niederhessen, Oberhessen, Fulda und Hanau die Gründung von drei Provinzialkonsistorien in Kassel (Niederhessen), Marburg (Oberhessen) und Hanau. Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zum Bekenntnisstreit innerhalb der Kirche. Infolgedessen im Konsistorialbezirk Hanau die Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden eingeführt wurde. Die beiden anderen Bezirke, Kassel und Marburg, sahen jedoch hiervon ab.


1866 wurde das Kurfürstentum Hessen von Preußen annektiert und mit der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am Main und dem Herzogtum_Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) zur Provinz Hessen-Nassau (Hauptstadt Kassel) vereinigt. Die 3 ehemals kurhessischen Konsistorialbezirke Kassel, Marburg und Hanau wurden dann 1873 zu einem Gesamtkonsistorium in Kassel vereinigt. Eine Gesamtsynode wurde jedoch nicht gebildet. (Neben dem vereinigten Konsistorium Kassel gab es innerhalb der preußischen Provinz Hessen-Nassau noch zwei weitere Konsistorialbezirke, Wiesbaden und Frankfurt, die im 20. Jahrhundert Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurden).


Oberhaupt der Kirche in Hessen-Kassel war bis 1866 der jeweilige Kurfürst, danach der König von Preußen als "summus episcopus". Geistlicher Leiter war ein Theologe mit dem Titel Superintendent bzw. Generalsuperintendent. Nach Einführung der Reformation 1526 wurden in ganz Hessen insgesamt 6 Superintendenten eingesetzt, die in Kassel, Rotenburg (später Allendorf a.d.W.), Alsfeld, Darmstadt und St. Goar ihren Wohnsitz hatten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es 10 Superintendenturen:


  • Konsistorium Kassel: Kassel (reformiert), Allendorf (reformiert), Rinteln (lutherisch), Hersfeld (reformiert), Schmalkalden (lutherisch) und Schmalkalden (reformiert)
  • Konsistorium Marburg: Marburg (lutherisch), Marburg (reformiert)
  • Konsistorium Hanau: Hanau (uniert), Fulda (uniert)


Durch die Vereinigung der 3 Konsistorien zu einem gemeinsamen Konsistorium in Kassel 1873 gab es forthin drei Generalsuperintendenten als geistliche Oberhäupter und zwar je einen für das lutherische, einen für das reformierte und einen für das unierte Bekenntnis. Die Konsistorien bzw. das gemeinsame Oberkonsistorium in Kassel wurde von einem Präsidenten geleitet.


Auch in preußischer Zeit ging der Bekenntnisstreit in Hessen-Kassel weiter. Erst nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde eine gemeinsame Verfassung verabschiedet (1924) und danach nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Eine Bekenntnisunion (wie im 19. Jahrhundert in Hanau geschehen) fand jedoch weiterhin nicht statt. Somit gibt es bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in Hessen-Kassel.


Die Kirche gliederte sich nach 1924 in einen Nord-, West- und Südsprengel mit je einem Landespfarrer an der Spitze. Einer dieser Landespfarrer wurde vom Landeskirchentag zum Landesoberpfarrer auf Lebenszeit gewählt. Dieser war somit Oberhaupt der gesamten Kirche. Er war Mitglied der Kirchenregierung, zu der noch der Präsident des Landeskirchenamts, der Stellvertretende Landesoberpfarrer, der 3. Landespfarrer und ein Kirchenrat sowie 5 gewählte Mitglieder des Landeskirchentages und deren Stellvertreter gehörten. Der Landesoberpfarrer war Vorsitzender der Kirchenregierung.


1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Waldeck mit der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel vereinigt. Bereits 1922 war der waldeckische Anteil Pyrmont sowohl politisch als auch kirchlich der Provinz Hannover bzw. der Hannoverschen Landeskirche eingegliedert worden.


Der Kirchenkampf in der Zeit des Dritten Reiches führte 1934 zum Rücktritt der 3 Landespfarrer. Der Landeskirchenausschuss wählte dann 1935 den Marburger Theologieprofessor D. Hans Freiherr von Soden zum Vorsitzenden. Er führte die Landeskirche bis 1945. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einer Notsynode in Treysa (heute Schwalmstadt) der erste Bischof als Oberhaupt der Kirche gewählt und eingesetzt, der auch Leiter des Landeskirchenamts wurde. Sein juristischer Stellvertreter ist seither der Vizepräsident.


Konsistorialpräsidenten, Präsidenten des Landeskirchenamts, Vizepräsidenten des Vereinigten Konsistoriums bzw. des Landeskirchenamts

  • 1873-1881: Wilhelm Schmidt, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1881-1891: Dr. jur. h.c. Ernst (von) Weyrauch, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1891-1894: Friedrich von Trott zu Stolz, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1894-1908: Carl von Altenbockum, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1908-1924: Kurt Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1924-1927: D. Carl Stamm, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1927-1933: Dr. jur. Karl Bähr, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1933-1942: Die Stelle blieb unbesetzt!
  • 1942-1948: Dr. jur. Wilhelm Lütkemann, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1948-1960: D. Dr. jur. Wilhelm Jung, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1960-1980: Armin Füllkrug, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1980-1997: Klaus Bielitz, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1997 - heute: Friedrich Ristow, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel



Evangelische Landeskirche in Waldeck

Die Evangelische Landeskirche in Waldeck ist untrennbar mit der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Waldeck bzw. Waldeck-Pyrmont verbunden. Die Reformation wurde in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont ab 1525 eingeführt. Es gab lutherische und reformierte Gemeinden. 1631/92 wurden beide Fürstentümer vereinigt (Fürstentum Waldeck-Pyrmont). 1821 wurde eine Union zwischen den lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Da dies von einigen Lutheranern nicht akzeptiert wurde, gründeten sie eigene Gemeinden, die später als "Altlutheraner" bezeichnet wurden, welche 1864 aus der Landeskirche austraten. 1866 wurden sich auch staatlich anerkannt.


Oberhaupt der Landeskirche war der jeweilige Fürst von Waldeck und Pyrmont. Die Verwaltung oblag dem Konsistorium, das zwischen 1676 und 1680 von Graf Georg Friedrich und Christian Ludwig in Mengeringhausen gegründet worden war. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde es von der fürstlichen Verwaltung getrennt und eine eigenständige Behörde. Vorsitzender war ein Präsident oder Direktor der Regierung. 1728 wurde es nach Arolsen verlegt, wo es bis zur Auflösung 1934 verblieb. 1852/53 wurde es eine selbständige Kirchenoberbehörde. Gleichzeitig wurde die Evangelische Kirche in Waldeck und Pyrmont in vier Kirchenkreise eingeteilt (Eder, Eisenberg, Twiste und Pyrmont), die der politischen Einteilung des Landes entsprach.


1867 ging die Verwaltung des Fürstentums Waldeck-Pyrmont an Preußen über, wenngleich das Fürstentum formal weiterbestand. Der amtierende Fürst war forthin nur noch Kirchenoberhaupt, er übte das Begnadigungsrecht aus, erhielt den Ertrag der Domänen und hatte ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Im Jahr 1873 erhielt die Evangelische Landeskirche Waldeck und Pyrmont eine Synodalordnung.


Das Konsistorium in Arolsen wurde bis 1918 stets vom leitenden Juristen der Regierung geführt. Diese wurden vom Fürsten ernannt. Jedes geistliche Mitglied des Konsistoriums war zugleich Pfarrer einer der rund 50 Kirchengemeinden Waldecks.


Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) 1918 wurde Waldeck und Pyrmont ein Freistaat. Das Konsistorium in Arolsen wurde zum "Landeskirchenrat", bestehend aus dem Landeskirchenausschuss und dem Landeskirchenvorstand. Letzterem gehörten der Jurist (1912 bis 1920 Herr Dihle) und 2 Oberkirchenräte an.


1922 wurde der Teil Pyrmont vom Freistaat Waldeck und Pyrmont abgetrennt und der preußischen Provinz Hannover und damit der dortigen Landeskirche angeschlossen. Der waldeckische Teil wurde 1929 der preußischen Provinz Hessen-Kassel zugeschlagen. 1934 erfolgte die kirchliche Angliederung an die Evangelische Landeskirche Hessen-Kassel, die sich seither Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck nennt.


Leitung der Landeskirche

Leitender Geistlicher

An der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck steht der Bischof, der von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt wird. Er vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und trägt zusammen mit der Landessynode die oberste Verantwortung in der Landeskirche. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt er in der Regel in den Ruhestand.


Bischöfe und deren Vorgänger

  • 1924-1934: Heinrich Möller, Landesoberpfarrer, Vorsitzender der Kirchenregierung
  • 1935-1945: D. Hans Freiherr von Soden, Vorsitzender des Landeskirchenausschusses
  • 1945-1963: D. Adolf Wüstemann, Bischof
  • 1963-1978: D. Erich Karl Wilhelm Vellmer, Bischof
  • 1978-1991: Dr. Hans-Gernot Jung, Bischof
  • 1991-1992: Giesler, Prälat, dieser führte die Amtsgeschäfte
  • 1992-2000: Prof. Dr. theol. Christian Zippert, Bischof
  • 2000 - heute: Dr. Martin Hein, Bischof



Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Kirchensynode, die die eigentliche Leitung der Kirche darstellt. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synoden der Kirchenkreise auf 6 Jahre gewählt. Ferner sind der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, also der Vizepräsident und der Prälat, Mitglieder der Synode. Darüber hinaus beruft sie bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Ihr Vorsitzender ist der Präses, derzeit Frau Ute Heinemann (seit 1992).


Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr in. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Außerhalb der Sitzungen wird die Kirche vom Bischof geleitet.


Verwaltung der Landeskirche

Kirchenverwaltung der EKKW und Verwaltungshierarchie

Der Bischof hat seinen Amtssitz in Kassel im "Landeskirchenamt der EKKW", dessen Vorsitzender er ist. Zum Landeskirchenamt gehören theologische und juristische Dezernenten, das "Kollegium". Der Bischof hat einen theologischen (Prälat) und eine juristischen (Vizepräsident) Stellvertreter. Letzterer ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes. Bis 1923 übte der Konsistorialpräsident, dann der Präsident des Landeskirchenamt dieses Amt aus. Seit 1948 gibt es den Vizepräsidenten.


Das Landeskirchenamt wirkt bei der Leitung und Verwaltung der Kirche mit und unterstützt die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, über die es die Aufsicht führt. In ihm arbeiten rund 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.


Neben dem Bischof und dem Landeskirchenamt gibt es noch den "Rat der Landeskirche" als Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören der Bischof als Vorsitzender, seine beiden Stellvertreter, (Prälat und Vizepräsident), die Pröpste und Pröpstinnen, der Präses der Synode als stellvertretender Vorsitzender des Rates sowie sieben Synodale, fünf Laien und zwei Pfarrer an.


Der Rat kann in Zeiten zwischen den Tagungen der Synode ggf. auch Rechtsverordnungen erlassen.


In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:


An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern auf 6 Jahre gewählt. Sie können bei ihren monatlichen Sitzungen auch beratende Mitglieder hinzuziehen. Hierzu gehören z.B. auch "Kirchenälteste", das sind in der Gemeinde besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können. In der Praxis findet dieses Amt jedoch immer seltener Anwendung.


Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kreissynode werden einerseits von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt, andererseits gehören ihre verschiedene Mitglieder kraft Amtes an. Derzeit gibt es 28 Kirchenkreise.


Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).


Sprengel mit ihren Kirchenkreisen

  • Sprengel Hanau
    • Fulda
    • Gelnhausen
    • Hanau-Stadt
    • Hanau-Land
    • Schlüchtern
  • Sprengel Hersfeld
    • Fritzlar
    • Hersfeld
    • Homberg
    • Melsungen
    • Rotenburg
    • Schmalkalden
    • Ziegenhain
  • Sprengel Kassel
    • Eschwege
    • Hofgeismar
    • Kassel-Mitte
    • Kassel-Ost
    • Kassel-West
    • Kassel-Land
    • Kaufungen
    • Witzenhausen
    • Wolfhagen
  • Sprengel Waldeck-Marburg
    • Kirchenkreis der Eder
    • Kirchenkreis des Eisenbergs
    • Frankenberg
    • Kirchhain
    • Marburg-Stadt
    • Marburg-Land
    • Kirchenkreis der Twiste



Kirchengemeinden

Die Kirchenkreise sind in ca. 970 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.


Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:


  • Waldeck
    • Neues Waldeckisches Gesangbuch für den öffentlichen und häuslichen Gottesdienst mit Hochfürstlich gnädigstem Privilegio, Mengeringhausen, eingeführt im Juli 1790
    • Gesangbuch für die evangelische Kirche in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, Mengeringhausen, 1863, später mit Liedernachtrag und Anhang »Geistlicher Lieder«
  • Hessen-Kassel
    • Verbessertes Gesang-Buch zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottes-Dienste sowohl als zur Privat-Erbauung, Cassel, 1825
    • Neues Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden in den hochfürstlich-hessen-casselischen Landen bzw. in den kurfürstlich-hessischen Landen, Cassel, ab 1783
    • Evangelisches Kirchengesangbuch für den Konsistorialbezirk Cassel, Hrsg. vom Königlichen Konsistorium zu Cassel unter Mitwirkung des Gesamt-Synodal-Ausschusses, Cassel, 1889, später mit dem Titel "Kirchengesangbuch der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Cassel"
    • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für Hessen-Kassel, Stuttgart, 1948 mit den Liedern des Deutschen Evangelischen Gesangbuches
  • Gesamte Landeskirche
    • Evangelisches Kirchengesangbuch - Kurhessen-Waldeck, Kassel-Wilhelmshöhe, ca. 1950
    • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kassel, eingeführt im Oktober 1994



Weblinks



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