Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die 23 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 gründeten die Nationalsoziallisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK), mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische "Reichskirche" zu schaffen. Dieser Wunsch konnte jedoch dank zahlreichen Widerständen einzelner Landeskirchen nicht verwirklicht werden. Es entstand als Gegenpol zur DEK unter Pfarrer Martin Niemöller die so genannte Bekennende Kirche, der sich viele Landeskirchen anschlossen. Einer ihrer bekanntesten Vertreter war Dietrich Bonhoeffer.
Nach Ende des 2. Weltkriegs unternahmen auch die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland EKD. Sie gab sich am 13. Juli 1948 eine Grundordnung.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrecht erhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Ratsvorsitzende der EKD
Höchster Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschlands, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Dem Bund Evangelischer Kirchen in der DDR stand ein leitender Bischof vor.
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