Das Gebiet der "Evangelischen Kirche im Rheinland" umfasst die bis 1945 bestehende ehemalige Rheinprovinz des Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland aufgeteilt. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in 4 Bundesländern:
Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Jülich, Kleve und Berg. Letztere führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. In protestantischen Gebieten war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es vereinzelt auch reformierte Gemeinden. Das Herzogtum Kleve kam im 18. Jahrhundert an Preußen. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus allen Gebieten wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Düsseldorf) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. "Oberhaupt der Kirche" bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Innerhalb des Rheinlandes gab es somit zunächst noch zwei Provinzialkirchenbehörden (Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurde, errichtete man 4 Jahre später (am 16. Februar 1826) auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorien der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte die gesamte Kirchenleitung von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.
Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische Kirche im Rheinland". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Leitung der Landeskirche
Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche, tagt. Außerhalb ihrer Tagungen wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.
Präses
An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es 3 Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden des Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanzweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzender der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten die Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle 3 bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).
Generalsuperintendenten
1828-1846: Wilhelm Johann Gottfried Ross (von 1828-1836 provisorisch)
1846-1850: Johann Abraham Küpper
1851-1860: Georg August Ludwig Schmidtborn
1860-1862: Johann Heinrich Wiesmann
1862-1876: Heinrich Eberts
1877-1883: Friedrich Nieden
1883-1897: Wilhelm Baur
1898-1911: Valentin Umbeck
1911-1912: Christian Rogge
1913-1928: Karl Viktor Klingemann
1928-1948: Emil Ernst Stoltenhoff
Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche.
Präsides
Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch Vorsitzender der Landessynode war.
1948-1957: D.Heinrich Karl Ewald Held
1958-1971: Prof. D. Dr.phil. Wilhelm Joachim Beckmann
1971-1981: Lic. theol. Karl Immer
1981-1989: D. Gerhard Brandt
1989-1996: Peter Beier
1996-1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender Präses
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagte bis 1975 in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).
Verwaltung der Landeskirche
Konsistorium
Konsistorialpräsidenten
Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen.
1877-1892: Karl Snethlage
1892-1905: Eduard Grundschöttel
1905-1911: Albert Peter
1911-1920: Gisbert Groos
1920-1937: Johann Freiherr von der Goltz
1937-1946: Walter Koch
1945-1949: Joachim Beckmann (Vorsitzender der vorläufigen Leitung der Kirche)
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Präses hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist Vorsitzender der auf 8 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche), wobei die Hälfte der Mitglieder alle 4 Jahre neu gewählt wird. Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 15 weitere Mitglieder (6 hauptamtliche und 9 nebenamtliche) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Presbyterium. Deren Mitglieder heißen "Presbyter" bzw. "Presbyterinnen". Dem Presbyterium gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Kreissynodalvorstand.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.
Die 46 Kirchenkreise
Aachen
Altenkirchen
An der Agger (Sitz in Gummersbach)
An der Ruhr (Sitz in Mülheim an der Ruhr)
An Nahe und Glan (Sitz in Bad Kreuznach)
An Sieg und Rhein (Sitz in Siegburg)
Bad Godesberg-Voreifel (Sitz in Bonn)
Barmen (Sitz in Wuppertal)
Birkenfeld
Bonn
Braunfels (Sitz in Wetzlar)
Dinslaken
Duisburg-Nord
Duisburg-Süd
Düsseldorf-Mettmann
Düsseldorf-Nord
Düsseldorf-Ost
Düsseldorf-Süd
Elberfeld (Sitz in Wuppertal)
Essen-Mitte
Essen-Nord
Essen-Süd
Gladbach-Neuss (Sitz in Mönchengladbach)
Jülich
Kleve (Sitz in Goch)
Koblenz
Köln-Mitte
Köln-Nord
Köln-Rechtsrheinisch
Köln-Süd
Krefeld-Viersen (Sitz in Krefeld)
Lennep (Sitz in Remscheid)
Leverkusen
Moers
Niederberg (Sitz in Velbert)
Oberhausen
Ottweiler
Saarbrücken
Simmern-Trarbach (Sitz in Kirchberg)
Solingen
St. Wendel
Trier
Völklingen
Wesel
Wetzlar
Wied (Sitz in Neuwied)
Kirchengemeinden
Die 46 Kirchenkreise sind in 811 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesang-Buch; Herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996
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