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Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz

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Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsOL) war eine Gliedkirche (Landeskirche) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen war sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Görlitz, Berliner Str. 62.


Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 fusionierte sie mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.


Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz hatte zuletzt ca. 70.000 Gemeindeglieder in 72 Kirchengemeinden.


Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Kirche vor deren Fusion. Zur jetzigen Situation vgl. beim Artikel der neuen Landeskirche.


Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.


Hauptgotteshaus (Bischofskirche) der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz ist die Kirche St. Peter und Paul in Görlitz.


Inhaltsverzeichnis


1 Gebiet der Landeskirche

2 Geschichte

3 Oberhaupt der Landeskirche

  3.1 Generalsuperintendenten und Bischöfe

4 Landessynode

5 Verwaltung der Landeskirche

  5.1 Konsistorium und Verwaltungshierarchie

  5.2 Die Kirchenkreise

  5.3 Kirchengemeinden

6 Gesangbücher

7 Internet-Adressen


Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz" umfasst den westlich der Neiße gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Schlesien, heute den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz wohnen auch im Bundesland Brandenburg.


Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.


Bereits ab 1531 - lange bevor Schlesien an Preußen kam - wurde die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung. Nach dem Wiener Kongress bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Schlesien und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Breslau.


Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.


1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".


Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.


Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen.


Noch 1945 wurde unter Präses bzw. Bischof Horn die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im polnischen Schweidnitz die Synode der Restkirche (Schlesien). Doch schon im Advent 1946 musste das Provinz-Konsistorium Breslau verlassen und nach Görlitz umsiedeln. Die östlich der Neiße gelegenen Gemeinden Schlesiens wurde in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert.


Das westlich der Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige Landeskirche, die später der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat.


Die geistliche Leitung oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.


1968 musste die Kirche ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie ihre heutige Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".


Oberhaupt der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz steht der Bischof (bis 1935 "Generalsuperintendent"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung, der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie der Präses der Synode angehören.


Generalsuperintendenten und Bischöfe

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.


In der schlesischen Provinzialkirche erhielten die Generalsuperintendenten 1935 den Titel Bischof.


  • 1918-1925: ?
  • 1925-1945: D.Otto Zänker Generalsuperintendent, ab 1935 Bischof von Schlesien
  • 1945-1963: D. Ernst Hornig Präses, ab 1946 Bischof
  • 1964-1979: D. Hans-Joachim Fränkel, Bischof
  • 1979-1985: Hanns-Joachim Wollstadt, Bischof
  • 1986-1994: Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rogge, Bischof
  • 1994-2003: Klaus Wollenweber, Bischof



Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses.


Präsides der Synode:





Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium und Verwaltungshierarchie

Das Konsistorium führt die laufenden Geschäfte, es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.


Der Bischof hat seinen Amtssitz in Görlitz. Er ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche), der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie der Präses der Synode angehören.


In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:


An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Gemeindekirchenrat". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.


Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz nicht.


Nach der beabsichtigten Fusion mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hätte das bisherige Gebiet der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz einen Sprengel innerhalb der neuen Kirche gebildet. Sitz der vierten Generalsuperintendentur innerhalb der neuen Kirche wäre damit Görlitz gewesen. Nach der gescheiterten Fusion beider Landeskirchen wird dies somit vorerst nicht umgesetzt.


Die Kirchenkreise

Früher umfasste die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz insgesamt 6 Kirchenkreise:


  • Görlitz
  • Hoyerswerda
  • Niesky
  • Reichenbach (Oberlausitz)
  • Ruhland
  • Weißwasser


Im Zuge einer Strukturveränderung wurde die Zahl der Kirchenkreise auf vier reduziert, die in die neue Landeskirche überführt wurden:


  • Görlitz
  • Hoyerswerda
  • Niesky
  • Weißwasser



Kirchengemeinden

Die Kirchenkreise sind in 72 Kirchengemeinden unterteilt.


Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:


  • Gesangbuch für Evangelische Gemeinden Schlesiens; eingeführt 1878
  • Schlesisches Provinzial-Gesangbuch; eingeführt 1908
  • Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am 1. Advent 1953
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994



Internet-Adressen



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