Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen" umfasst die ehemals preußischeProvinz Sachsen, welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt das Bundeslandes Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz gehören heute zum Bundesland Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner liegen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz in den heutigen Bundesländern Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).
Geschichte
Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Magdeburg.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens 1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 30.6.1950 eine Verfassung, die am 1.10. 1950 in Kraft trat. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof.
Leitung der Landeskirche
An der Spitze der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen steht der Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten 15köpfigen Kirchenleitung.
Generalsuperintendenten und Bischöfe
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.
In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab es zunächst einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten, die teilweise auch den Titel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums und dessen Vorsitzende, sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel war dort dann "Direktor". Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche 1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den Titel Bischof trägt.
Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):
1802-1815: Johann Konrad Christoph Nachtigall, Generalsuperintendent in Halberstadt
1813-1815: Carl Ludwig Nitsch, Generalsuperintendent in Wittenberg
- 1829: Ribbeck, Konsistorialrat und Generalsuperintendent für den Regierungsbezirk Erfurt
1812-1831: Dr. Franz Bogislaus Westermeier, Generalsuperintendent des Elbdepartement in Magdeburg, 1826 mit dem Titel Bischof, 1829 Direktor beim Königlichen Konsistorium in Magdeburg
1858-1867: Prof. Dr. Johann Ludwig Daniel Carl Lehnerdt
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (1. Amt)
1867-1890: D. Ludwig Carl Möller
1891-1893: D. Leopold Schultze
1893-1899: Ernst Adolf Friedrich Textor
1899-1909: Karl Heinrich Vieregge
1909-1924: Justus Julius August Jacobi
1925-1929: Otto Heinrich Meyer
1929-1933: D. Johannes Eger
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (2. Amt)
1867-1870: Ludwig Johann Carl Borghardt
1871-1891: D. Leopold Schultze
1891-1893: Ernst Adolf Friedrich Textor
1894-1899: Karl Heinrich Vieregge
1899-1906: Otto Gottlob Albin Holtzheuer
1907-1909: Justus Julius August Jacobi
1909-1933: Max Ludwig August Hermann Stolte
Generalsuperintendenten 1912 - 1933 (3. Amt)dieses wurde erst 1912 eingerichtet
1912-1917: Paul Johannes Gennrich
1917-1931: Johannes Ludolf Theodor Schöttler
1931-1933: D. Karl Lohmann
Bischöfe seit 1933
1933-1936?: Friedrich Peter, Bischof aufgrund des Kirchengesetzes über die Einrichtung des Landesbischofsamtes vom 6.9.1933
1945-1955: D.Dr.theol.h.c. Ludolf H. Müller
1955-1968: Dr. Johannes Jänicke
1968-1983: Dr. Werner Krusche
1983-1997: Dr. Christoph Demke
1997 - heute: Axel Noack
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Sie hat aber auch berufene Mitglieder, sowie solche, die ihr von Amts wegen angehören. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Das Konsistorium in Magdeburg führt die laufenden Geschäfte, es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident bzw. die Konsistorialpräsidentin.
Das Konsistoriums war bereits mit Bildung der Provinz Sachsen 1815 errichtet worden. Daneben bestanden noch bis 1948 eigenständige "Konsistorien" für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Stolberg, die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Roßla sowie ein Evangelisches Ministerium zu Erfurt. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere Bedeutung als heute.
Konsistorialpräsidenten seit 1845
1845-1848: Karl Friedrich Göschel
1853-1882: Friedrich Wilhelm Noeldechen (1853-1865 Direktor des Kons.)
1883-1889: D.Dr. Rudolf Roedenbeck
1890-1897: Trusen
1898-1902: Kuttig
1902-1908: Rudolf Glasewald
1908-1919: Alfred von Doemming
1920-1936: D. Ernst Loycke
1936-1945: Dr. Otto Fretzdorff
1946-1947: Dr. Lothar Kreyßig
1947-1954: Bernhard Hofmann
1954-1958: Kurt Grünbaum (tatsächlich nur bis Okt. 1957 im Amt)
1960-1966: Dr. Gerhard Thiele
1966-1971: Dr. Wilhelm Koch
1971-1979: Dr. Gerhard Krause
1980-1990: Martin Kramer
1990-1991: Detlev Hammer
1991-1993: Dr. Hartmut Johnsen
1994-2001?: Hans Joachim Kiderlen
2001? - heute: Brigitte Andrae
Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof noch 14 weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode gewählt werden, darunter Pröpste, Superintendenten und Laien.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Gemeindekirchenrat". Die Mitglieder dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), von denen es insgesamt noch 5 gibt. Diese bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Die Kirchenkreise
Bis in die 1990er Jahre umfasste die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 Propsteien und 78 Kirchenkreise sowie einen eigenen reformierten Kirchenkreis. Dann wurde im Rahmen einer Strukturreform die Zahl der Propsteien und Kirchenkreis reduziert. Heute gliedert sich die Landeskirche nur noch in 5 Propsteien mit 20 Kirchenkreisen:
Propstei Erfurt-Nordhausen mit Sitz in Erfurt (1994 aus den beiden bisherigen Propsteien Erfurt und Nordhausen entstanden. Zu ihr gehören alle ehemals preußischen Gebiete im heutigen Bundesland Thüringen)
Kirchenkreis Südharz-Nordhausen mit Sitz in Nordhausen
Kirchenkreis Mühlhausen
Kirchenkreis Erfurt
Kirchenkreis Sömmerda
Kirchenkreis Henneberger Land mit Sitz in Suhl
Propstei Magdeburg-Halberstadt mit Sitz in Magdeburg (zum 1.4.1997 aus den beiden bisherigen Propsteien Halberstadt-Quedlinburg und Magdeburg entstanden)
Kirchenkreis Egeln
Kirchenkreis Elbe-Fläming mit Sitz in Burg bei Magdeburg
Kirchenkreis Halberstadt
Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt mit Sitz in Wolmirstedt
Kirchenkreis Magdeburg
Propstei Halle-Naumburg mit Sitz in Halle/Saale (zum 1.10.1886 aus den beiden bisherigen Propsteien Halle und Naumburg entstanden)
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Sachsen - Auf Beschluss der Provinzialsynode ausgearbeitet und herausgegeben mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt 1881
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt; eingeführt durch Beschluss des Provinzialkirchenrates vom 22.1.1931
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt aufgrund des Beschlusses der Synode der Kirchenprovinz Sachsen vom 14.2.1952, hrsg. von der Kirchenleitung in Magdeburg am 1. Advent 1953; später auch mit den Titeln "Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts" bzw. "Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalts, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Sonntag Cantate, 1. Mai 1994
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