In der Reformationszeit wurde der Begriff 'evangelisch' als 'evangeliumsgemäß' bewusst kirchenkritisch in einem Gegensatz zur katholischen Kirche angewandt. Die Lehre der Protestanten sei anders als die römisch-katholische Lehre aus dem Evangelium erwachsen.
Im Zuge der Konfessionalisierung wird die Bezeichnung "Evangelische Kirche" Oberbegriff für Lutherische, Unierte, wie Reformierte Kirchen. Für beide Gruppierungen wird der Begriff nach dem Westfälischen Frieden durch das Corpus Evengelicorum zu einem Verfassungsbegriff. Daneben tritt auch der Begriff Protestantische Kirche auf.
Heutiger Gebrauch
Heute wird der Begriff auch für viele Kirchen verwendet, die sich zur Tradition der Reformation bekennen, auch wenn sie nicht direkt auf die Reformation zurückzuführen sind (zum Beispiel Waldenser, Methodisten, neuere Freikirchen).
In Österreich hat die "Evangelische Kirche in Österreich" beinahe ein Rechtsmonopol auf den Begriff und ist auch schon rechtlich gegen Freikirchen vorgegangen, die den Begriff "evangelisch" im Namen führen wollten.
Im katholischen Sprachgebrauch wird das Wort weiterhin auch im vorkonfessionellen Sinn verwendet, zum Beispiel für die "evangelischen Räte".
Lehre
Der gemeinsame Nenner der evangelischen Kirchen wird durch die "vier Soli" der Reformation gekennzeichnet:
Sola Fide - allein durch den Glauben wird der Mensch gerechtfertigt (nicht durch gute Werke)
Sola Gratia - allein durch die Gnade Gottes (wird der Mensch errettet, nicht durch eigenes Tun)
Solus Christus - allein Christus (nicht die Kirche) hat Autorität über Gläubige
Sola Scriptura - allein die (Heilige) Schrift (ist die Grundlage des christlichen Glaubens, nicht die Tradition)
Die Betonung der persönlichen, unmittelbaren Verbindung zu Gott sorgt für stärkste Verinnerlichung der Religion.
Evangelische Kirchen heute
Zu den evangelischen Kirchen im deutschen Sprachraum, die meistens, aber nicht immer, auch evangelisch im Namen haben, gehören
Zwischen all diesen Kirchen gibt es eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Taufe und Abendmahl und über das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, die Leuenberger Konkordie von 1973, die eine enge Kirchengemeinschaft zwischen diesen Kirchen ermöglicht.
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