Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet um die Stadt Oldenburg, westlich von Bremen, wurde schon sehr früh die Reformation eingeführt. Dabei waren lutherische und calvinistische Männer tätig. Ab 1573 setzte sich letztlich die lutherische Tradition durch. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1599 wurde der lutherische Katechismus eingeführt. Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand (später kam noch der Raum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu). 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als "summus episcopus".
Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die "Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg" und die "Evangelisch-Lutherische Landeskirche der Provinz Lübeck im Freistaat Oldenburg" (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der "Präsident des Oberkirchenrats", der 1934 den Titel "Bischof" erhielt.
Leitung der Kirche
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg steht der Bischof (bis 1934 Präsident des Oberkirchenrats), der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.
Präsidenten des Oberkirchenrats und Bischöfe
1893-1904: Martin Bernhard Schomann, Präsident des Oberkirchenrats
1904-1920: Eugen von Finckh, Präsident des Oberkirchenrats
1920-1934: Dr. theol. Dr. phil. Heinrich Tilemann, Präsident des Oberkirchenrats
1934-1944: Johannes Volkers, Bischof
1945-1954: Prof. Dr. Wilhelm Stählin, Bischof
1954-1967: D. Dr. h.c. Gerhard Jacobi, Bischof
1967-1985: D. theol. Dr. theol. Hans Heinrich Harms, Bischof
1985-1998: Dr. Wilhelm Sievers, Bischof
1998 - heute: Peter Krug, Bischof
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine auf 6 Jahre gewählte Synode. Deren 60 Mitglieder, die Synodale, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihr Vorsitzender ist der "Präsident der Synode", derzeit Heinz Heinsen. Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der "Synodalausschuss" die ständige Vertretung der Synode wahr. Diesem Gremium, das die Aufgaben der Leitung und Verwaltung der Kirche mit übernimmt, gehören zwei Pfarrer und drei andere Mitglieder der Synode an; darunter der Präsident der Synode, der den Vorsitz im Synodalausschuss führt.
Verwaltung der Landeskirche
Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Oldenburg. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats (quasi die "Regierung" der Landeskirche), der neben dem Bischof, der Synode und dem Synodalausschuss das 4. Leitungsorgan der Kirche ist. Das Kollegialorgan "Oberkirchenart" hat die Kirche im Auftrag der Synode zu leiten und zu verwalten. Ihm gehören neben dem Bischof 4 weitere Mitglieder an, die den Titel "Oberkirchenrat" führen, womit der Begriff "Oberkirchenrat" seine 2. Bedeutung hat. Ebenso wie der Bischof werden auch die Oberkirchenräte von der Synode gewählt. Das Kollegium des Oberkirchenrats arbeitet zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche in der Verwaltungsbehörde "Oberkirchenrat", womit der Begriff "Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung erhält.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten" und den Pfarrern. Die Gemeindekirchenräte werden von den Gemeindegliedern gewählt.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreispfarrer steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode mit einem Kreiskirchenrat. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten der Kirchengemeinden gewählt.
Die 11 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg nicht.
11 Kirchenkreise
Bis vor wenigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl auf 11 verringert. Ehemalige Kirchenkreise waren z.B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen.
Ammerland
Butjadingen
Cloppenburg
Delmenhorst
Jever
Oldenburg Land
Oldenburg Stadt
Stedingen
Varel
Vechta
Wilhelmshaven
Kirchengemeinden
Die 11 Kirchenkreise sind in 123 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch zur öffentlichen und häuslichen Andacht für das Herzogthum Oldenburg, Nebst einem Anhange von Gebeten; Oldenburg, ab 1791
Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden des Herzogtums Oldenburg, Oldenburg, 1868, später mit dem Titel "Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der oldenburgischen Landeskirche"
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens - Oldenburg - ; Hannover, ab ca. 1950
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994
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