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Europäisches Währungssystem

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Inhaltsverzeichnis


1 Entstehung und Gründung des EWS

2 Zielsetzung und Mitglieder im EWS

  2.1 Zielsetzung des EWS

  2.2 Mitglieder im EWS

3 Wirkungsweise des EWS

4 Ende des EWS und Nachfolgeregelung


Entstehung und Gründung des EWS

Die wachsenden Schwierigkeiten im Gefüge des Europäischen Wechselkursverbundes veranlassten die EG-Regierungen und Zentralbanken ab 1977 zu Überlegungen für eine noch engere Form der währungspolitischen Zusammenarbeit. Die Idee von einem Europäischen Währungssystem (EWS), an dem alle EG-Länder beteiligt sein sollten, wurde von Helmut Schmidt und Valéry Giscard d'Estaing ausgearbeitet. Daraufhin wurde noch im Sommer 1978 im Europäischen Rat über deren Vorschläge beraten. Am 5. Dezember 1978 einigte sich der Europäische Rat über die Errichtung des Europäischen Währungssystems, das an die Stelle des Europäischen Wechselkursverbundes treten sollte. Am 13. März 1979 trat das Europäische Währungssystem rückwirkend zum 1. Januar 1979 in Kraft.


Zielsetzung und Mitglieder im EWS

Zielsetzung des EWS

Hauptziel des EWS war es, in Europa eine Zone der Währungsstabilität zwischen den Währungen der teilnehmenden Ländern zu schaffen, durch die Einführung fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse. Diese Wechselkursregelung sollte den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den EG-Ländern vor Wechselkursrisiken bewahren und somit erleichtern und fördern.


Erklärtes weiteres Ziel des EWS war es auch, eine größere innere Stabilität der entsprechenden Länder zu erreichen und den Weg zu einer Europäischen Währungsunion zu ebnen.


Die stabile Währungszone in Europa sollte sich darüber hinaus positiv zur Festigung des internationalen Währungssystems auswirken.


Die Zielsetzung des EWS hat der Europäische Rat in seiner Entschließung vom 5. Dezember 1978 über die Errichtung des Europäischen Währungssystems umschrieben.


Mitglieder im EWS

Formal gehörten stets alle Mitglieder der EU dem Europäischen Währungssystem an. Allerdings wendeten nicht alle Länder die Regelungen für den Wechselkurs an, sie gehörten also nicht dem Wechselkursmechanismus (WKM) an. Von Anfang an wendeten acht Staaten den WKM an:




Spanien und Großbritannien traten dem EWS 1990 bei, Portugal im April 1992. Im September 1992, als es zu massiven Störungen auf den Devisenmärkten kam, verließen Großbritannien und Italien den Wechselkursmechanismus wieder. Österreich und Finnland traten kurz nach ihrem Beitritt zur EU 1995 auch den Wechselkursmechanismus bei. Italien trat 1997 dem WKM wieder bei, Griechenland Anfang 1999.


Die Teilnahme am Wechselkursmechanisus war Voraussetzung für die Aufnahme in die Europäische Währungsunion.


Wirkungsweise des EWS

Grundlage des EWS war ein sog. Paritätengitter, in dem die bilateralen Wechselkurse aller Mitgliedsländer des WKM untereinander festgelegt werden. Von diesen Wechselkursen darf der Wechselkurs um 2,25% nach oben und unten abweichen. Überschritt der Wechselkurs zwischen zwei Ländern diese zulässige Bandbreite, so waren die Zentralbanken beider betroffenen Länder verpflichtet, auf dem Devisenbank so lange zu intervenieren, bis der Kurs wieder innerhalb des Bandes lag. Einigen Ländern wurde eine erweiterte Bandbreite von +/- 6% zugestanden, so. z.B. Italien bis Januar 1992.


War der Kurs durch Interventionen nicht mehr in der Bandbreite zu halten, so konnte man in einem Realignment neue Leitkurse fixieren, wovon man zwischen 1979 und 1993 17 Mal Gebrauch machte.


1993 kam es zu einer Krise des EWS, weil an den Devisenmärkten eine massive Spekulation eingesetzt hatte. Daraufhin wurden die Bandbreiten auf +/- 15% heraufgesetzt.


Ende des EWS und Nachfolgeregelung

Das EWS hörte mit Einführung des Euro am 1. Januar 1999 auf zu existieren. Als Nachfolgeregelung für die EU-Länder, die noch nicht Mitglieder der Währungsunion sind, wurde der Wechselkursmechanismus II (WKM II) eingeführt. Ihm gehörte von Anfang an Dänemark an. am 28. Juni 2004 traten Estland, Litauen und Slowenien dem WKM II bei.


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