Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Ziele fest. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Ministerrat) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.
Der Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den "Schlussfolgerungen des Vorsitzenden" festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer ein Kompromiss finden.
Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen (EU-Gipfel). Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich im Rotationsprinzip zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Immer das Land, das die Präsidentschaft im Ministerrat inne hat, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor.
Des Treffen der Staats und Regierungschef fanden seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.
Änderungen, die mit der Europäischen Verfassung in Kraft treten sollen
Um mehr Kontinuität in die Arbeit des Europäischen Rates zu bringen soll in Zukunft ein Präsident für zweieinhalb Jahre von den Staats- und Regierungschefs gewählt werden. Dies war insbesondere eine Forderung der Befürworter der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Großbritannien und Frankreich. Diese sehen die Europäische Union als "Union der Staaten" an, in dem die Regierungen der Hauptantrieb für die weitere Europäische Einigung sind.
Dagegen haben die Befürworter eines föderalen Aufbaus der Europäischen Union, wie beispielweise Deutschland und die Beneluxländer durchgesetzt, dass der Kommissionspräsident in Zukunft vom Europäischen Parlament gewählt wird, und nicht, wie bisher vom Europäischen Rat. Der Verfassungsentwurf verbietet zudem nicht, dass der Kommissionspräsident gleichzeitig der Präsident des Europäischen Rates ist.
Auszug aus der Europäischen Verfassung
1. Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt ihre allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.
2. Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Außenminister der Union nimmt an den Beratungen teil.
3. Der Europäische Rat tritt vierteljährlich zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen. Wenn es die Tagesordnung erfordert, können die Mitglieder des Europäischen Rates beschließen, sich von einem Minister oder - im Fall des Präsidenten der Kommission - von einem Europäischen Kommissar unterstützen zu lassen. Wenn es die Lage erfordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein.
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