Der Gerichtshof überwacht die Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Handlungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der EZB, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments mit Rechtswirkung gegenüber Dritten. (Art. 230 EG)
1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs ein Europäisches Gericht erster Instanz (Abk. EuG, EuGI) geschaffen. Seitdem ist der Gerichtshof für direkte Klagen von natürlichen und juristischen Personen nur noch als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäisches Gericht erster Instanz zuständig. Für Klagen der Kommission und der Mitgliedsstaaten sowie für die meisten Entscheidungen im Vorabverfahren ist der Gerichtshof jedoch weiterhin in erster Instanz zuständig.
Sprachen
Verfahrenssprache kann jede Amtssprache der Europäischen Union sein; die Beiträge der Verfahrensbeteiligten und der Richter werden hierbei simultan-übersetzt. Interne Arbeitssprache des Gerichtshofs ist Französisch.
Wichtige Entscheidungen
13. Juli 2004: Es wurde ein Beschluss der EU-Finanzminister revidiert, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Diese Entscheidung der Minister sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Geklagt hatte die EU-Kommission.
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