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Europäische Union

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Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Zusammenschluss von 25 europäischer Staaten mit einer Gesamteinwohnerzahl von 455 Millionen Menschen. Sie stellt - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.


Inhaltsverzeichnis


1 Rechtlicher Status

2 Geschichte

3 Geografie

4 Sprachen

5 Mitglieder

  5.1 Beitrittskandidaten

  5.2 Außereuropäische Gebiete, die der EU angehören

  5.3 Gebiete, die mit der EU in Assoziation stehen

  5.4 Gebiete, die unter der Verwaltung von Mitgliedsländern der EU stehen, aber der EU nicht angehören

6 Der Aufbau der EU

  6.1 Die erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften

    6.1.1 Die Organe der EG

  6.2 Zweite und dritte Säule: GASP und PJZS

  6.3 Demokratie-Defizit

  6.4 Korruption

7 Wirtschaft

  7.1 Wirtschaftspolitik der EU

  7.2 Förderprogramme

    7.2.1 Transeuropäische Netze

  7.3 Die neue Währung Euro

8 Finanzhaushalt

  8.1 Geschichtliche Entwicklung

  8.2 Künftiger Finanzrahmen der EU

9 Literatur

10 Siehe auch

11 Weblinks


Rechtlicher Status

Die EU ist ein Staatenverbund. Sie besitzt selbst keine Körperschaft und begründet sich seit dem Vertrag von Maastricht auf drei Säulen:




Formell spielt die Europäische Gemeinschaft die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine lose Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Außen- und Sicherheitspolitik.


Geschichte

siehe Hauptartikel Geschichte der Europäischen Union


Die Europäische Union entwickelte sich aus der am 18. April 1951 gegründeten Montanunion der Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Ihre Mitglieder gründeten mit den Römischen Verträgen 1957 dann Euratom und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, deren wichtigstes Ziel das Errichten einer Zollunion war.


In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Union, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. Besondere Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union sind die Einheitliche Europäische Akte 1985, der Vertrag von Maastricht 1992, der unter anderem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Einführung des Euro begründete, sowie die Arbeit des Europäischen Konvents für eine Europäische Verfassung (die jedoch noch nicht ratifiziert wurde).


Geografie

Nach Untersuchungen des Nationalen Geografieinstituts Frankreichs (www.ign.fr) liegt die geografische Mitte der EU beim Ort Kleinmaischeid im Westerwald.


Die genaue Lage wurde mit 50° 31' 31" nördlicher Breite und 7° 35' 50" östlicher Länge angegeben.


Nach Angaben von Eurostat und Gisco (Geografisches Informations-System der Europäischen Kommission) ist eine Angabe des Zentrums der EU allerdings nicht möglich.


Sprachen

In der heutigen EU werden 20 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und respektieren.


Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern.


Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gemacht werden; alle Reden werden in alle Amtssprachen übersetzt.


Siehe auch: Amtssprachen der Europäischen Union


Mitglieder

Tabelle


KKS: Kaufkraftstandards (Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU15), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt (und umgekehrt). (Quelle: EUROSTAT)


Sitze '04: Stand vom 26. Juli 2004.


[Bild extern:] Mitgliedsländer und Beitrittskandidaten der EU


Beitrittskandidaten

  • Bulgarien (voraussichtlich 2007)
  • Kroatien (frühestens 2007, wahrscheinlich jedoch 2009)
  • Rumänien (voraussichtlich 2007)
  • Türkei (offizieller Kandidat ohne Terminzusage)


Siehe auch Beitrittskandidaten in Geschichte der EU und EU-Erweiterung


Außereuropäische Gebiete, die der EU angehören




Gebiete, die mit der EU in Assoziation stehen




Gebiete, die unter der Verwaltung von Mitgliedsländern der EU stehen, aber der EU nicht angehören




Der Aufbau der EU

Die erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften

Durch die EG-Verträge wurden mit den Europäischen Gemeinschaften supranationale Organisationen geschaffen. Sie sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Durch die übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern aus. Bürger der Mitgliedsstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft zahlreiche Rechten und Pflichten.


Die Organe der EG

Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen.


Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen.


Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.





Zweite und dritte Säule: GASP und PJZS

Im Gegensatz zu den europäischen Gemeinschaften sind GASP und PJZS lediglich intergouvernementale Kooperationen. Sie definieren lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden.


Demokratie-Defizit

Die Abgeordneten im Europaparlament sind die einzigen direkt vom Volk gewählten Repräsentanten in der EU. Alle anderen Organe werden auf indirektem Wege berufen, weswegen viele Politikwissenschaftler in der EU ein Demokratiedefizit und ein demokratisches Legitimierungsproblem sehen. Zwar sind im Ministerrat die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, jedoch finden die Beratungen der Arbeitsgruppen des Ministerrats in geheimen Sitzungen hinter verschlossenen Türen statt, so dass weder die Medien direkt davon berichten können, noch gibt es Zugang für Bürger.


Zwar gibt es nach den offiziellen Ratssitzungen Presseberichte, jedoch sind selbst die Berichte von den Arbeitsgruppenbesprechungen oft nicht der Öffentlichkeit zugänglich oder enthalten schlicht nur oberflächliche Information. Weiterhin werden EU-relevante Themen relativ wenig in den Medien und damit in der Öffentlichkeit diskutiert, obwohl sich z.B. die Briten nach amtlichen Umfragen mehr EU-Berichterstattung wünschen würden. Durch die EU-Verfassung soll das direkt demokratisch gewählte Europäische Parlament weiter aufgewertet werden.


Korruption

Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Durch Korruption gehen jährlich viele hundert Millionen Euro aus dem Budget der Union verloren.


Wirtschaft

Wirtschaftspolitik der EU

Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts.


Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5% des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36% in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: [1]). Während die Strukturpolitik z. B. in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby vor allem französischer Bauernverbände sind Reformversuche in der Vergangenheit im Wesentlichen gescheitert.


Tabelle


Förderprogramme

Die EU fördert mit verschiedensten Programmen unterschiedliche Bereiche, z. B.


  • URBAN II
  • TEN



Transeuropäische Netze

Mit dem Schwerpunktprogramm "Transeuropäische Netze" (engl. Trans-European Network) wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.


Das TEN hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010. Das Netz bezieht sich auf Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE usw.), den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger, Häfen, Flughäfen, Güterterminals, sowie Verkehrsmanagement, Infosysteme (GIS) und die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.


Derzeit überarbeitet die EU das Transeuropäische Transportnetz (TEN-T); seine Leitlinien und 14 Hauptprojekte sollen 2004/5 entschieden sein und betreffen hauptsächlich Bahnstrecken und Autobahnen, Wasserstraßen, den Güterverkehr und Informationssysteme.


Die neue Währung Euro

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.


Finanzhaushalt

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten erziehlt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.


Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt (die EU darf keine Kredite aufnehmen). Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar.


In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier Großbritannien dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (d.h. Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.


Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des BSP eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BSP aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992 1,20% des Gesamtbetrags des BSP der Gemeinschaft erreichte.


Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27% des BSP anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4% auf 1% gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat von Berlin am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein neuer EigenmittelBeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.


Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27% des BSP festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10% auf 25% anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75% in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50% ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25% ihres normalen Anteils reduziert wird.


Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007-2013 wird von der Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35% ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Die Finanzierung dieser Erstattung soll aus dem allgemeinen EU-Haushalt erfolgen. Die Kommission hat errechnet, dass der Anteil im Falle des Vereinigten Königreiches von 0,25% auf 0,46% ansteigen würde, im Falle Deutschlands auf 0,49%.


Künftiger Finanzrahmen der EU

(für die Jahre 2007 bis 2013 in Mrd. EUR gemäß Vorschlag der Kommission)


Tabelle


Ausführlichere Informationen über den Haushalt der Europäischen Union finden Sie hier: [3]


Literatur

  • Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999. ISBN_1555877397
  • Jachtenfuchs, Markus/ Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003. ISBN_3825218538
  • Jäger, Thomas/ Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlag 2002. ISBN_3810013560
  • Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996. ISBN_340636909X
  • McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002. ISBN_033394867X
  • Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Omnia 1998. ISBN_3893440453
  • Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe: Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht Cornell University Press 1998. ISBN_0801485096
  • Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 5. Aufl., Duke University Press 2003. ISBN_082232993X
  • Pfetsch, Frank R./ Beichelt, Timm: Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse, UTB 2001. ISBN_3825219879
  • Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Leske + Budrich Verlag 1998. ISBN_3810019364
  • Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford University Press 2000. ISBN_019878242X



Siehe auch




Weblinks



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