Unter Erster Hilfe versteht man die auch von Laien durchzuführenden Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.
Fast jeder kommt im Laufe seines Lebens irgendwann in eine Situation, wo er als Erster bei einem Notfall zur Stelle ist. Sei es ein Autounfall, ein Malheur im Haushalt oder eine akute Erkrankung - in all diesen Situationen ist es ein gutes Gefühl zu wissen, wie man helfen kann. Vielleicht kommt man ja selbst mal in die Situation, dringend auf kompetente Ersthelfer angewiesen zu sein!
Rechtliche Situation
Jeder in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm u.a. die Hilfeleistung zuzumuten ist und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss. (vgl. StGB § 323c). Egal, ob man nun gut ausgebildet ist oder nicht: Wer nicht hilft begeht eine Unterlassene Hilfeleistung die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. (siehe auch: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung) Doch nicht die gesetzliche sondern die moralische Pflicht sollte im Vordergrund stehen.
Jeder kann es lernen!
Erste Hilfe zu leisten ist nicht schwer. Jeder kann einen Notruf schicken, eine Unfallstelle absichern oder sich mit Anteilnahme um Verletzte kümmern. Doch alles was darüber hinausgeht muß man lernen. Dieser Artikel und das Portal Erste Hilfe gibt einen ersten Einblick und vermittelt das nötige Basiswissen.
Daneben ist es aber vor Allem wichtig, die Maßnahmen praktisch zu Üben, denn Erste Hilfe ist Übungssache! Nur wenn man sicher und geübt ist, weiß man in einer stressigen Notfallsituation, was zu tun ist. Weiter unten findet man einen Überblick über Kurse, in denen man Erste Hilfe "trainieren" kann.
Umfang der Ersten Hilfe
Bild:Malteser_Erste_Hilfe_Helmabnahme.jpg|thumb|Trainieren der Helmabnahme in einem Erste Hilfe-Kurs
Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt nach derzeitigem Stand unter anderem folgende Kenntnisse:
Bild:Malteser_Erste_Hilfe_Stabile_Seitenlage.jpg|thumb|Üben der Stabilen Seitenlage in einem Erste Hilfe-Kurs
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)
In diesem Kurs werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Kurses als Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Dieser Kurs ist in Deutschland für den Erwerb des PKW- oder Motorrad-Führerschein Pflicht, also für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, T, L. Die Dauer umfaßt vier Doppelstunden. Auch danach sollte dieser Kurs alle paar Jahre aufgefrischt werden, um zumindest die grundlegendes Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.
Erste Hilfe-Kurs
In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Der Kurs schließt die Inhalte der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit ein. Die Dauer umfaßt acht Doppelstunden.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die Führerscheinklassen C1, C1E, D1, D1E, D, DE, für den Erwerb des LKW- oder Busführerscheins und Personenbeförderungsscheins. Auch dieser Kurs sollte regelmäßig aufgefrischt werden.
Inzwischen bieten viele Hilfsorganisationen spezielle Kurse, abgestimmt auf besondere Bedürfnisse an. Das sind zum Einen Kurse für Angehörige besonderer Risikogruppen, also zum Beispiel Erste Hilfe bei Kindernotfällen (Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, man muß als Erthelfer Einiges beachten!), Erste Hilfe bei Senioren, Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten, etc. Zum Anderen gibt es Kurse, die auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt sind, wie zum Beispiel Kurse Erste Hilfe für Kinder und Jugendliche, die auch an Schulen gegeben werden.
Sanitätslehrgänge
Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgröße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sind. Ab einer gewissen Betriebsgröße ist eine Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben. Diese Ausbildung (in der Regel Sanitätshelfer bzw. Sanitätslehrgang A und Sanitäter bzw. Sanitätslehrgang B) dauert länger als ein normaler Erste Hilfe-Kurs. (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention, BGV A1, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar2004)
Weiterführende Lehrgänge
Lehrgänge, die über die Vermittlung von Erste Hilfe-Wissen für Ersthelfer weit hinausgehen sind zum Beispiel Kurse für Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten. Informationen zu diesen Kursen findet man unter den entsprechenden Stichworten.
Anbieter
Anbieter dieser Breitenausbildung in Erste Hilfe sind in Deutschland unter anderem die Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH). Hauptsächlich sind dies die freiwilligen Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst oder Arbeiter-Samariter-Bund). Voraussetzung für die Ausbildungsberechtigung in Erster Hilfe ist, dass sich die ausbildende Organisation verpflichtet, die von der BAGEH verabschiedeten Ausbildungsrichtlinien und -inhalte einzuhalten bzw. zu vermitteln.
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