1844 übernimmt Ernst II. nach dem Ableben seines Vaters, Herzog Ernst I., die Regentschaft über das Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. In Deutschland wurde er vor allem 1849 nach dem Sieg der deutschen Bundestruppen gegen Dänemark beim Seegefecht von Eckernförde bekannt, an dem er als ranghöchster Kommandant teilnahm.
Seine Regentschaft ist anfangs durch eine Politik, welche die Interessen des liberalen Bürgertums vertritt, gekennzeichnet. So werden wesentliche Teile der Grundrechte aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung, darunter auch die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit, in das Gemeinschaftliche Grundgesetz der beiden Herzogtümer 1852 übernommen. Auch das in der 1849 gescheiterten Märzrevolution geschaffene allgemeine, gleiche, aber indirekte Wahlrecht aller männlichen Staatsbürger über 25 Jahren ohne Klasseneinteilung ist darin bestätigt und wird bis 1918 beibehalten. Ernst II. strebt als Förderer der deutschen liberalen Nationalbewegung die Erneuerung und Einigung des deutschen Volkes an. Unter seinem Protektorat wird 1860 in Coburg das erste deutsche Turn- und Jugendfest veranstaltet, 1861 in Gotha das 1. Deutsche Schützenfest durchgeführt und der Deutsche Schützenbund sowie 1862 in Coburg der Deutsche Sängerbund gegründet.
Aufgrund seiner weitreichenden internationalen Beziehungen zu den Herrschaftshäusern in Europa profilierte er sich in der Opposition zur Politik Bismarcks, ist aber trotzdem im Deutschen Krieg von 1866 Bundesgenosse Preußens.
In der Kunst und Kultur ist er als Regisseur und Schauspieler aktiv und komponiert unter anderem Opern wie "Santa Chiara". Daneben ist er auch Freund und Gönner des damals bekanntesten Schriftstellers Gustav Freytag oder vom Walzerkönig Johann Strauß.
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