Eine Einzugsermächtigung ist eine Art der Lastschrift.
Der Zahlungspflichtige erteilt dabei dem Zahlungsempfänger die Genehmigung von seinem Konto einen bestimmten Betrag abbuchen zu dürfen.
Der Zahlungsempfänger reicht bei seiner Bank eine entsprechende Lastschrift ein (heute in der Regel auf elektronischem Weg). Dabei hat er sich gegenüber seiner Bank verpflichtet nur Belege einzureichen, für die er auch einen entsprechende Genehmigung hat. Die Bank prüft das im allgemeinen nicht. Nichtbezahlte Lastschriften dürfen laut der Vereinbarung mit der Bank kein zweites mal eingreicht werden.
Die Lastschrifteingänge werden E.v. (Eingang vorbehalten) gutgeschrieben.
falsches Konto (nur Zahlungsverkehrskonten wie Girokonten sind zugelassen)
unzureichende Deckung
Trotz der Unsicherheit für den Zahlungsempfänger ist das Verfahren in Deutschland sehr beliebt. Der Vorteil für den Zahlungsempfänger ist die leichtere Überprüfbarkeit von Eingängen bzw. von Nichteingängen.
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