Das Digital Linear Tape (DLT) ist in der Informationstechnik ein ehemals von DEC (Digital Equipment Corp.), inzwischen Quantum[1] entwickeltes magnetisches Speichermedium für die Datensicherung (Backup) und Archivierung von digitalen Daten.
In der DEC MicroVAX II wurde ab ca. 1984 erstmalig das bei Experten sehr bekannte DEC TK50 Laufwerk serienmäßig eingebaut, welches zusammen mit seinem Nachfolger TK70 und den Medien CompacTape I bzw. CompacTape II Vorläufer der heutigen DLT Technik war.
Mit DLT-Medien können Daten im Vergleich mit anderen Technologien aus diesem Bereich wie QIC schneller übertragen werden; derzeit zählt die aktuelle Variante S-DLT zu den drei performantesten Bandtechnologien.
Im Midrange-Segment stehen DLT-Libraries und Roboterlösungen zur automatisierten Archivierung großer Datenbestände zur Verfügung.
Bei DLT-Medien verlaufen die Spuren parallel zur Kante des Bandes, beim Schreiben und Lesen wird das Band präzise geführt am in mehreren Richtungen beweglichen Schreib-/Lesekopf serpentinenartig vorbeigezogen; dieses Verfahren wird als lineare Aufzeichnung bezeichnet (vgl. dazu: Schrägspuraufzeichnung bei DAT-Medien).
Technologische Besonderheiten von DLT sind:
LGMR (Laser Guided Magnetic Recordnung) und POS (Pivoting Optical Servo) - eine Lasertechnik zu akkuraten Kopfpositionierung
Geplante Weiterentwicklungen: 320 GB, 32 MB/s (ca. ab 2005); 640 GB, 64 MB/s (ca. ab 2007); bis ca. 1,2 TB, 128 MB/s (ab ca. 2010).
DLT-Medien
DLT-Medien enthalten ein 1/2 Zoll breites Magnetband, das in Cartridges gekapselt ist; die Technolgie wird vom Lizenzinhaber Quantum nur an Medien-Hersteller lizenziert (gegen Entgelt), die strenge Qualitätsanforderungen erfüllen. Zu den Herstellern, die diese Auflagen erfüllen, zählen Fujifilm und Maxell und einige andere. DLT-Medien gelten als zuverlässiger und besser geeignet für die Langzeitarchivierung, da sie nur etwa 5% ihrer Magnetisierung in 30 Jahren verlieren sollen.
Der Medien-Hersteller Imation[2] verklagte im Oktober 2001 den DLT-Erfinder Quantum wegen wegen Verletzung des Kartellrechtes, da Quantum die DLT-Technologie nur an bestimmte Medien-Hersteller lizenziere und dafür überhöhte Lizenzgebühren verlange; das US-amerikanische Gericht wies die Beschwerde von Imation ab und entschied, dass das Unternehmen 30 Prozent seiner Einnahmen aus dem Verkauf von DLT-Medien als Lizenzgebühren an Quantum abführen müsse (vgl. zu den Vorwürfen: [3], [4]; zum Gerichtsentscheid: [5]).
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