Datenschutz ist ein aus dem 20. Jahrhundert stammender Begriff, der ursprünglich den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch zum Inhalt hatte. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor Verdatung.
Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
Die Bedeutung des Datenschutzes ist auf Grund der technischen Entwicklung einerseits (Stichworte: Internet, E-Mail, Mobiltelefone, Videoüberwachung, Data Warehouse) und des erhöhten Informationsbedürfnisses staatlicher Stellen und privater Unternehmen andererseits (Stichworte: Rasterfahndung, Mitarbeiterüberwachung, Kundenprofile, Auskunfteien) andererseits stetig gestiegen. Dieser Entwicklung steht eine gewisse Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung gegenüber, in deren Augen der Datenschutz keine oder nur geringe praktische Bedeutung hat.
Mit der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat Mindeststandards für den Datenschutz der Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Sie nennt die Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Grundlage. Nachdem die Umsetzungsfrist der Richtlinie am 31. Dezember2003 abgelaufen war, wurde gegen neun Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; nachdem nur Schweden die Richtlinie daraufhin vollständig umgesetzt hat, droht Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Finnland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die gesetzlichen Bestimmungen zum allgemeinen Datenschutz für die Wirtschaft und Bundesbehörden. Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Bundesländer regeln jeweils spezielle Landesdatenschutzgesetze, wie diese Stellen die über ihre Bürger gespeicherten Daten zu schützen haben.
Neben dem BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen gibt es eine Reihe speziellerer Gesetze, die (u.a. auch) dem Datenschutz dienen und dem BDSG vorgehen (etwa das Sozialgesetzbuch X für den Schutz von Sozialdaten, Strafgesetzbuch für ärztliche Schweigepflicht, die Abgabenordnung für das Steuergeheimnis._..)
Durch weltweite Überwachungssysteme wie Echelon, durch die massiv erweiterten Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, durch wachsende Datenbanken von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen gekoppelt mit immer größeren Speicherkapazitäten und schnelleren Verarbeitungsmöglichkeiten sowie durch immer massivere Videoüberwachung und die Aushöhlung des Brief- und Postgeheimnisses, sehen viele Datenschützer - wie der Chaos Computer Club und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. - den Datenschutz in Deutschland und weltweit massiv gefährdet.
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