Mitte September 1939 entstand der deutsche Militärbezirk Westpreußen. Dieser umfasste die polnische Wojewodschaft Pomorze (Pomerellen) bis zur Netze einschließlich der polnischen Kreise Lipno und Rypin.
Er grenzte damit im Westen und Osten an die alte deutsche Reichsgrenze von 1937/1939 (preußische Provinzen Pommern und Ostpreußen), im Norden an die ehemalige Freie Stadt Danzig und im Süden an den Militärbezirk Posen.
Zum Chef der Zivilverwaltung im Militärbezirk Westpreußen wurde ebenfalls der Gauleiter Danziger Gauleiter Albert Forster ernannt.
Mit dem 26. 10. 1939 wurde der Militärbezirk Westpreußen mit der früheren Freien Stadt Danzig und dem Regierungsbezirk Westpreußen der preußischen Provinz Ostpreußen zum neuen Reichsgau Westpreußen zusammengefasst und in das Deutsche Reich eingegliedert. Damit trat dieses Gebiet nicht als neue Provinz in das Land Preußen.
Seit dem 2. 11. 1939 galt für den Reichsgau die Bezeichnung Danzig-Westpreußen, um die Tradition der früheren Freien Stadt Danzig auch im Namen fortleben zu lassen.
Verwaltungssitz wurde die Stadt Danzig, die seit dem 30. 12. 1940 die Bezeichnung Hansestadt führte.
Reichsstatthalter in Danzig wurde der bisherige Chef der Zivilverwaltung Gauleiter Albert Forster.
Von Januar bis Mai 1945 wurde das Gebiet von Danzig-Westpreußen von der Roten Armee auf ihrem Vormarsch zur Weichselmündung besetzt.
Verwaltungsgliederung
Danzig-Westpreußen teilte sich in drei Regierungsbezirke mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.
Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den früheren deutschen und polnischen Abgrenzungen.
Zum Sitz der Regierungsbezirke wurden die Städte Bromberg (Bydgoszcz), Danzig und Marienwerder bestimmt.
Zur Verwaltungsvereinfachung wurde zum 1. 1. 1943 die Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen zusammengelegt.
Der Reichsgau Danzig-Westpreußen bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.
Allerdings hatte er insoweit eine Sonderstellung inne, als er vom alten Danziger und Reichsgebiet weiterhin durch eine Polizeigrenze getrennt blieb (mit Passierscheinzwang). Diese sollte sicherstellen, dass keine unkontrollierte Bevölkerungsfluktuation zum Altreich stattfand.
Somit verlief diese Polizeigrenze mitten durch den Reichsgau, so dass eine vollständige Eingliederung - ohne Passierscheinzwang - nur hinsichtlich des bis 1939 Danziger und ostpreußischen Gebietes stattfand.
Im übrigen unterstanden dem Reichsstatthalter in Danzig auch alle staatlichen Sonderverwaltungen mit Ausnahme der Reichspost und der Reichsbahn. Das galt insbesondere auch für die Justiz. So sollte der Reichsgau als »Experimentierfeld« genutzt werden können.
Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte. Für die polnischen Gebiete östlich der Reichsgrenze von 1918 galten vorläufig weiterhin die bislang polnischen Bezeichnungen.
1942 wurden durch Anordnung des Reichstatthalter mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form festgelegt.
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