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Confessio Augustana

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Die Confessio Augustana (CA, oder das Augsburger Bekenntnis) ist ein grundlegendes Bekenntnis der protestantischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Die Confessio Augustana wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 Kaiser Karl V. dargelegt.


Mit Luthers 95 Thesen begann 1517 die Reformation in Deutschland, die sich trotz des Wormser Ediktes in Windeseile ausbreitete. Immer mehr Reichsstände bekannten sich zum Protestantismus. Der Streit um den Rechten Glauben drohte das Reich zu spalten und auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 versuchte Kaiser Karl V. die Glaubenseinheit des Reiches zu retten. Seit 1521 war er nun erstmals wieder im Reich und hatte daher Zeit, sich der Klärung der Glaubensfrage zu widmen.


Die Einladung zum Augsburger Reichstag hörte sich sehr versöhnlich an, und die Protestanten hatten die Hoffnung, nun doch eine gütige Einigung zu erreichen. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 war das Wormser Edikt erneut bestätigt worden und so stand die Reformation auf rechtlich unsicheren Boden. Dies sollte sich nun eventuell mit dem Reichstag in Augsburg ändern.


Aus diesem Grund beauftragte Friedrich der Weise Melanchthon, eine Apologie (lat. Verteidigung) der Reformation zu schreiben. Nach dem bekanntwerden der 404 Artikel Ecks war die kurzgefasste Apologie aber nicht mehr ausreichend. So begann man auf dem Reichstag die Schrift umzuformulieren, und aus der Apologie wurde eine Confessio (lat. Bekenntnis). Gleichzeitig stand nun auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im Vordergrund, da sich der Kaiser auf dem Reichstag durch sein Verhalten, insbesondere seinem Versuch, die Protestanten zur Teilnahme an der Fronleichnamsprozession zu zwingen, als wenig kompromissbereit offenbart hatte.


Als Grundlage dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Zwingli) und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich sowohl lateinisch als auch deutsch verfasst worden, wobei es bedeutende Unterschiede in den beiden Fassungen gibt. Melanchthon hat an der lateinischen Fassung stilistisch bis zur letzten Minute gearbeitet und den 10. Artikel über das Abendmahl in seinem Sinne ein wenig angepasst. So ist die Realpräsenz Christi in der lateinischen Fassung ein wenig offener gehalten. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zum Abendmahl waren die oberdeutschen Städte und Zwingli nicht an der CA beteiligt und schrieben ihre eigenen Bekenntnisse, die aber nicht öffentlich verlesen wurden. Aus diesem Grund waren Anhänger der reformierten Kirche auch nicht beim Augsburger Religionsfrieden 1555 inbegriffen und wurden weiterhin verfolgt. Lediglich Anhänger der Confessio Augustana wurden als gleichbedeutend neben den Altgläubigen geduldet.


Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio von Zwingli wurde auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana eingereicht, wobei nur die letzte verlesen wurde, die Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz verfasst hatte. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch gehaltenen Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die "Confutatio", womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war. Die Apologie der Confessio Augustana wurde nicht mehr angenommen und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.


Die evangelischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana variata anerkannt wurde.


Zu Streitpunkten führten Änderungen in der lateinischen Ausgabe der Confessio Augustana, die 1540 erschien. Darin wurden in manchen Standpunkten die Auffassungen Luthers gelockert. Auf dem Naumburger Fürstentag 1561 beschloss man deshalb, auf die unveränderte Fassung, die Confessio Augustana invariata, zu bestehen. Die gelockerte Fassung, die Confessio Augustana variata, bildete jedoch die gemeinsame Basis, aufgrund der sich die verschiedenen Strömungen der Reformation im Westfälischen Frieden endgültig einigen konnten.


Siehe auch: Apologie der Confessio Augustana u. Confessio Bohemica


Weblinks

  • www.ekd.de/ Text der CA (Nur Teil I, gekürzt bzw. zensiert)
  • www.ctsfw.edu Vollständiger Text, altdeutsch, Inhaltsverzeichnis englisch


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